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Ausgleich zwischen Künstler und Konsument

Von Heike Hausensteiner

Europaarchiv

Die EU ist dem gemeinsamen Binnenmarkt einen Schritt näher gekommen: Kommission und Parlament haben sich nach drei Jahren auf eine Richtlinie zum Urheberrecht geeinigt, der EU-Ministerrat hat sie nun verabschiedet. Die Regelung soll die Interessen der Urheber wie Künstler und Autoren ebenso schützen wie die Rechte der Konsumenten. Gleichzeitig soll der Übergang ins digitale Zeitalter ermöglicht werden.


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Was wäre der Schulunterricht ohne Kopien oder die Österreichische Nationalbibliothek mit ihren alten Buch- und Zeitungsbeständen ohne Kopiergeräte? Die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Texten, Büchern, Filmen und Musik trägt der zunehmenden Bedeutung des Internet und anderer digitaler Medien (CD-Rom) Rechnung. Der "innergemeinschaftliche Handel" mit urheberrechtlich geschützten Waren und Leistungen werde gesichert und die Expansion des elektronischen Handels erleichtert, ist die Europäische Kommission überzeugt. Die kostenlose Vervielfältigung für private Zwecke bleibt grundsätzlich erhalten. Für Schulen und Bibliotheken gelten Ausnahmebestimmungen.

"Europas Urheber, Künstler und die Urheberrechtsindustrie können den Herausforderungen des E-Commerce nun mit neuer Zuversicht entgegensehen", freute sich Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein. Der Erlass der Richtlinie entspricht den Beschlüssen des EU-Rates von Lissabon im vergangenen Jahr, die Union zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.

Mit der Regelung werden die unterschiedlichen nationalen Traditionen in Sachen Verbreitung und Wiedergabe eines originalen Produktes harmonisiert. Der kostenlose Austausch von geschützten Werken wie über die Musikbörse "Napster" ist dann nicht mehr erlaubt. Die EU-Mitgliedstaaten haben 18 Monate nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (in den kommenden Wochen) Zeit, die Richtlinie ins nationale Recht zu übernehmen. Ursprünglich hatten sich die Mitgliedsländer eine Frist von zwei Jahren gewünscht.