Ausgliederungen sind im Rahmen der Verwaltungsreform eine besonders beliebte Art, budgetwirksame Kostenfaktoren in budgetneutrale zu verwandeln und damit das Null-Defizit zu erreichen. Obwohl die Experten sich die größte Mühe geben, damit nichts schief geht, stehen zwei Ausgliederungen auf dem Prüfstand: Jene der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) wird von der EU und jene der Wertpapieraufsicht vom Verfassungsgerichtshof (VfGh) untersucht. Jetzt wackeln die beiden "Versuche" heftig.
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Sollte die Ausgliederung der BIG - diese ist mit 33 Mrd. Schilling bewertet - nicht halten, was sie vorerst versprochen hat, dann drohen zwei Probleme. Erstens wird das Budget 2002 mit 8 Mrd. Schilling belastet und zweitens ist mit einem Aufstand der Länder zu rechnen. Sie wollen im schlimmsten Fall am Stabilitätspakt rütteln. Denn die Länder haben nach dem Vorbild des großen Bruders Bund ähnliche Konstruktionen geschaffen, die nun ebenfalls gekippt werden könnten. Solche "Sale and lease back-Modelle" sind auch in den Gemeinden an der Tagesordnung.
Wiens Finanzstadtrat Sepp Rieder warnt schon jetzt vor den möglichen Konsequenzen: "Dann wird der Stabilitätspakt von den Ländern in Frage gestellt." Der Finanzstadtrat wundert sich auch warum die Regierung und die EU-Kommission beim heimischen Defizit zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. "Während die Regierung von 0,0 spricht, beziffert die EU das Minus mit 0,2 %."
Kippt Wertpapieraufsicht?
Die Ausgliederung der Wertpapieraufsicht aus dem Finanzministerium wird vom VfGh geprüft und könnte scheitern. "Die Argumente, die für die Verfassungswidrigkeit sprechen, sind sehr gewichtig", erläutert Clemens Jabloner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes. Das Problem aus der Sicht des Verwaltungsjuristen: Eine komplette Einheit des Ministeriums soll ausgegliedert werden. Die Kontrollbehörde soll nicht mehr dem Finanzminister unterstellt sein, sondern weisungsfrei agieren. "Der Knackpunkt, an dem die Sache scheitern könnte: Diese Wertpapieraufsicht ist dem Finanzminister nicht verantwortlich und darf trotzdem strafen." Dies wiederspreche dem Bankwesengesetz. Die Entscheidung des VfGh, die am 6. Dezember fallen wird, schafft einen Präzedenzfall.