Der ukrainische Oligarch sitzt seit 2014 in Österreich fest. Die USA bezichtigen ihn der Bestechung von Amtsträgern.
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Das Oberlandesgericht Wien gab am Freitag in einer Aussendung bekannt, die Wiederaufnahme des Verfahrens über die Auslieferung von Dmitry Firtasch bewilligt zu haben. Der ukrainische Oligarch, der einst gemeinsam mit dem russischen Gaskonzern Gazprom Milliardengewinne einstreifte und dem eine Nähe zu Putin nachgesagt wurde, zeigt sich laut seinem Anwalt erleichtert.
Das Verfahren zieht sich seit nunmehr neun Jahren hin. Im Jahr 2014 war in den USA Anklage gegen Firtasch erhoben worden. Der Vorwurf: Der Ukrainer soll mit mindestens 18,5 Millionen Dollar Amtsträger in Indien bestochen haben, um Lizenzen für ein Bergbauprojekt zu erhalten, an dem auch Unternehmen aus den USA interessiert waren. Die Vereinigten Staaten stellten einen Auslieferungsantrag.
Da Firtasch in Österreich aufhältig war, wurde er im März 2014 festgenommen, kam aber kurz darauf nach der Zahlung einer Kaution von 125 Millionen Euro aus der Auslieferungshaft frei.
Festgesetzt in Österreich
Österreich darf er seither nicht verlassen. Vor seiner Villa im Wiener Nobelbezirk Hietzing demonstrierte im Vorjahr die ukrainische Diaspora. Seine Landsleute warfen Firtasch vor, Putin unterstützt zu haben. Dieser wies die Anschuldigungen zurück.
Nach Festnahme und Freilassung mussten sich viele Gerichte mit dem Fall beschäftigen. Das Wiener Landesgericht entschied 2015 gegen eine Auslieferung. Die US-amerikanische Staatsanwaltschaft legte über die vertretende österreichische Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Dann entschied das Oberlandesgericht Wien als nächste Instanz im Jahr 2017, dass eine Auslieferung zulässig sei. Dies bestätigte im Wesentlichen der Oberste Gerichtshof im Jahr 2019.
Doch die Verteidigung reichte einen Wiederaufnahmeantrag ein. Dieser wurde vom nun wieder zuständigen Landesgericht Wien im März 2022 abgelehnt. Wieder wurde das Oberlandesgericht Wien angerufen, dass nun bekanntgab: "Das Oberlandesgericht hat - anders als das Gericht erster Instanz - nun entschieden, dass Gründe für die Wiederaufnahme vorliegen". Der Beschwerde Firtaschs wurde Folge gegeben und die Wiederaufnahme des Auslieferungsverfahrens bewilligt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien vom Februar 2017 ist damit aufgehoben. Das Landesgericht für Strafsachen Wien wird nun auf der Basis der neuen Beweismittel neuerlich über die Zulässigkeit der Auslieferung zu entscheiden haben.
"Natürlich ist diese Entscheidung eine große Erleichterung für unseren Mandanten", erklärt Anwalt Dieter Böhmdorfer in einer Aussendung. "Herr Firtasch ist in hohem Maße dankbar, dass die unabhängige österreichische Justiz äußerst genau und objektiv die neu beigebrachten Tatsachen und Beweismittel geprüft und auf dieser Grundlage die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens bejaht hat." Es habe in diesem "sehr langen Verfahren für Herrn Firtasch und seine Familie schwierige und belastende Situation gegeben". Das Vertrauen des Herrn Firtasch in den Rechtsstaat sei aber nie erschüttert worden. (gh)