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Aussagen bei Staatsanwältin, Schweigen im U-Ausschuss

Von Kid Möchel

Politik

Ex-ÖBB-Chef Huber dürfte sich der Aussage entschlagen.


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Wien. Die Inseratenaffäre, also der mutmaßliche KorruptionsSkandal rund die Vergabe von Inseratenaufträgen durch ÖBB und Asfinag auf Initiative des Infrastrukturministeriums unter dem damaligen Minister Werner Faymann, wird wohl nur von Staatsanwältin Ursula Kropiunig aufgeklärt werden können. Denn mit der Weisung des Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek, alle Vorstände der ÖBB und Asfinag als Beschuldigte in der Ermittlungsakte 32 St 41/11x aufzunehmen, bekommt das Aussageverweigerungsrecht nach der Strafprozessordnung im U-Ausschuss eine zentrale Bedeutung.

So wird Franz Lückler, ein früherer Asfinag-Vorstand, am Freitag vor der Staatsanwältin als Beschuldigter zur Inseratenaffäre einvernommen werden, er bestreitet alle Vorwürfe, aber weitere Aussagen außerhalb der Anklagebehörde können von ihm nicht erwartet werden. Am 9. Oktober wird Lückler einen Ersatz-Befragungstermin im U-Ausschuss wahrnehmen, aber unter Berufung auf seine Rechte schweigen.

"Ich darf nochmals ausdrücklich festhalten, dass Franz Lückler selbstverständlich der Zeugenladung Folge leisten wird, wobei er aber, wie bereits in meinem ersten Schreiben vom 20. September dargetan, von seinem Aussageverweigerungsrecht bis zur rechtskräftigen Beendigung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Gebrauch machen wird", schrieb Lücklers Grazer Anwalt Harald Christandl am Mittwoch in einem Mail an den U-Ausschussvorsitzenden Walter Rosenkranz.

Heute, Donnerstag, wird der frühere ÖBB-Generaldirektor Martin Huber im Parlament erwartet. Huber wird aller Voraussicht nach erscheinen, aber dürfte sich in Sachen Inseratenaffäre der Aussage entschlagen. Denn auch er wird im Strafverfahren als Beschuldigter geführt. Huber bestreitet die Untreue-Vorwürfe. Indes dürfte er aber zur ÖVP-Inseratenaktion zum 60. Geburtstag von Wolfgang Schüssel etwas zu sagen haben, die nicht Gegenstand des Strafverfahrens ist. Huber soll damals den besagten "Schnorrer-Brief" der ÖVP erhalten, aber das Schreiben ÖBB-intern weitergeleitet haben.

Aussage eines Ex-ÖBBlers

Vor vierzehn Tagen wurde der Ex-ÖBB-Manager Franz N. von Staatsanwältin Kropiunig einvernommen. N. schilderte die Beschlussfassung im ÖBB-Vorstand über die Bezahlung von 500.000 Euro für eine Kampagne in der "Kronen Zeitung" und 1,5 Millionen Euro für andere Printmedien. Huber soll sich laut N. in dieser Sitzung "furchtbar darüber aufgeregt haben", dass die Medienaktivitäten in Kooperation mit Minister Faymann vereinbart worden seien. "Er lasse sich von dem nichts vorschreiben", soll Huber gesagt haben. Doch Wahrnehmung und Deutung dieses Sachverhaltes liegen heute weit auseinander.

"Dass Huber Faymann die Bezahlung dieser Kampagne schon im Jänner 2007 zugesagt hat, war mir nicht bekannt", sagte Franz N. aus. Der Antrag zur Bezahlung der "Krone"-Kampagne sei aber umformuliert worden. "Da ich bei der gesamten Angelegenheit nur Zuhörer war, kann ich mich heute nicht mehr erinnern, ob es klar war, dass der beschlossene Betrag die bereits seit sieben Monaten laufende Kampagne betrifft, die mir bekannt war", sagte N. "Ich möchte auch darauf verweisen, dass in derselben Sitzung auch ein Betrag von 155.000 Euro für "News" beschlossen wurde."

Die Staatsanwältin hielt N. anhand eines E-Mails auch vor, dass die Weiterverrechnung des "News"-Betrages auch seine Unterschrift trägt. Er habe nur die budgetäre Deckung des bereits durch die ÖBB-Werbeagentur CI & M bezahlten Betrags an die ÖBB Holding unterfertigt. Bedenken hatte er keine. Dass der Auftrag für das Inserat angeblich vom Infrastrukturministerium kam, wusste er nicht. Franz N: "Für mich war lediglich wesentlich, ob es einen entsprechenden Vorstandsbeschluss oder Vorstandsdeckung gibt."

Aussageverweigerungsrecht
Laut Paragraf 157 der Strafprozessordnung können folgende Personen bzw. Berufsgruppen die Aussage verweigern: Personen, die sich oder einen Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würden; und Personen, gegen die ein Strafverfahren geführt wird und die dadurch Gefahr laufen würden, sich über ihre bisherige Aussage hinaus selbst zu belasten. Weiters auch: Verteidiger, Anwälte, Notare, Ärzte, Bewährungshelfer Medieninhaber und Medienmitarbeiter - aber nur über das, was ihnen in dieser Tätigkeit bekannt geworden ist.