Zur Verbesserung der Qualität des Informationsaustausches bei strafrechtlichen Verurteilungen wird in der EU ein Strafregisterinformationssystem eingerichtet.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 15 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Zur Zeit erfolgt der Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen zwischen europäischen Staaten auf der Grundlage eines 50 Jahre alten Europarats-Übereinkommens.
Das am 20.April 1959 abgeschlossene "Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen" erwies sich im Laufe der Zeit aber immer mehr als ergänzungsbedürftig, vor allem was die Bekämpfung des Terrorismus betraf. Dementsprechend bezeichnete der Europäische Rat in seiner Erklärung vom 25. März 2004 zum Kampf gegen den Terrorismus die Verbesserung der Qualität des Informationsaustausches bei strafrechtlichen Verurteilungen als vorrangige Aufgabe und bekräftigte dies im "Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der EU".
Schneller und besser
Am 21. November 2005 nahm der Rat den Beschluss 2005/876/JI über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister an, mit dem die Verfahren des Europarats-Übereinkommens (1959) kurzfristig verbessert werden sollten - und zwar hauptsächlich durch eine Verkürzung der Übermittlungsfristen.
Im Juni 2007 kam es im Rat zur politischen Einigung bezüglich des Rahmenbeschlusses 2008/XX/JI über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden. Der Rahmenbeschluss soll vor allem die Grundlage für ein elektronisches System für den Austausch von Strafregisterdaten schaffen.
In Durchführung von Artikel 11 dieses Rahmenbeschlusses legte die Kommission Ende Mai 2008 den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (European Criminal Records Information System, Ecris) vor. Mit diesem werden Elemente für ein elektronisches Datenaustauschsystem mit einem Standardformat für den elektronischen Austausch festgelegt, das die automatische Übersetzung dieser Informationen erleichtert.
Dieses Format sollte insbesondere Angaben über die Straftat, die der Verurteilung zugrunde liegt, sowie über die Verurteilung selbst enthalten. Dementsprechend enthält auch der Anhang A eine Gemeinsame Tabelle der Kategorien von Straftatbeständen und der Anhang B eine gemeinsame Tabelle der Kategorien von Sanktionen.
Diese Referenztabellen zielen allerdings nicht darauf ab, rechtliche Entsprechungen zwischen den auf nationaler Ebene bestehenden Straftatbeständen und Sanktionen verpflichtend festzulegen. Das in Artikel 7 des Beschlusses vorgesehene Komitologie-Verfahren für die delegierte Rechtssetzung durch die Europäische Kommission muss allerdings im Lichte der neuesten Judikatur des Europäischen Gerichtshofs noch überprüft werden.
Kein Online-Zugriff
Ecris ist ein System, das auf einer dezentralen IT-Architektur basiert. Die Strafregisterdaten sollten nur in den Datenbanken der einzelnen Mitgliedstaaten gespeichert werden, auf die Strafregisterdatenbanken anderer Mitgliedstaaten sollte ein Online-Zugriff nicht möglich sein. Die elektronische Vernetzung der Strafregister ist auch Teil des e-Justiz-Projekts.
In den Kommissionsvorschlag flossen vor allem die Erfahrungen mit dem von zwölf EU-Mitgliedstaaten 2007 ins Leben gerufenen Pilotprojekt einer europäischen Strafregistervernetzung (Network of Judicial Registers) ein. Von den zwölf Projektteilnehmern tauschen bereits sechs, nämlich Belgien, Tschechien, Deutschland, Spanien, Frankreich und Luxemburg ihre Informationen elektronisch aus.