Hundert Zeugen befragt, kein Ende in Sicht - Richter unterbricht Verfahren.
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Wien. Diese Causa wird wohl als eine der aufwendigsten Abfertigungsstreitigkeiten, die je am Wiener Arbeits- und Sozialgericht verhandelt worden sind, in die Geschichte eingehen.
Der frühere Hypo-Alpe-Adria-Vorstand Wolfgang Peter hat 300.000 Euro aus einer nicht erhaltenen Abfindung sowie aus offenen Gehaltsteilen eingeklagt. Wie zu hören ist, wurde Peter im Jahr 2010 nach einer bereits vereinbarten einvernehmlichen Vertragsauflösung dann doch noch entlassen. Die Bank wehrt sich mit allen Mitteln gegen die Zahlung und wendet jeden erdenklichen Vorwurf gegen den früheren Manager ein, der seinerseits jedes Fehlverhalten bestreitet.
Da nach nunmehr rund hundert Zeugeneinvernahmen noch immer kein Ende in Sicht ist, einigten sich die Streitparteien am Dienstag mit Richter Wolfgang Schuster auf eine Unterbrechung des Verfahrens. Fortgesetzt wird erst, wenn zwei der von der Hypo behaupteten Entlassungsgründe aus strafrechtlicher Sicht rechtskräftig entschieden sind.
"Jedes Mal, wenn wir knapp davor sind, ein Urteil zu schreiben, kommt etwas Neues dazu", so Schuster im Rahmen der Verhandlung, die ursprünglich von neun bis zwanzig Uhr anberaumt gewesen wäre - fünf weitere Verhandlungstage hätten bis Ende Mai noch folgen sollen. Wie zu hören ist, hat die Hypo bisher vier angebliche Entlassungsgründe - dabei geht es in erster Linie um mittlerweile problematisch gewordene Kreditgeschäfte - vorgebracht. Diese sollen bereits fertig verhandelt sein, bis Ende Mai wären lediglich etwa 25 Zeugeneinvernahmen dazugekommen.
"Nicht doppelgleisig fahren"
Dann brachte die Bank allerdings zwei weitere komplexe Geschäftsfälle in das Verfahren ein, weshalb das Gericht noch einmal dreißig bis fünfzig Einvernahmen durchführen hätte müssen - ohne Garantie, dass dann nicht abermals neue Vorwürfe aufs Tapet kommen. Insgesamt soll die Hypo bisher Gegenforderungen von rund zehn Millionen Euro angemeldet haben.
Schuster begründet die Verfahrensunterbrechung auch damit, dass die Parteien "nicht doppelgleisig fahren" möchten. Gemeint ist damit, dass - nach Anzeigen durch die Hypo - zu zahlreichen Geschäftsfällen auch Erhebungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt laufen. Zwei diesbezügliche Verfahren - die sich allerdings noch im Ermittlungsstadium befinden - sollen nun abgewartet werden. Im einen geht es um eine Hotelfinanzierung in Kroatien, im anderen um einen Kredit an eine Firma des früheren kroatischen Hypo-Großkunden Goran Strok.
Keine Wertberichtigung
In Zusammenhang mit letzterem Kredit ist im Oktober ein Abschlussbericht der Soko-Hypo der Staatsanwaltschaft zugegangen. Auch das von der Anklagebehörde in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten ist kürzlich eingelangt. Es könnten allerdings noch Ergänzungen notwendig werden. Alle betroffenen Ex-Hypo-Manager haben sämtliche Vorwürfe immer zurückgewiesen.
Unabhängig davon ist beim derzeit am Landesgericht Klagenfurt laufenden Strafverfahren rund um Vorzugsaktien aus dem Jahr 2004 ein Dokument aufgetaucht, aus dem auch hervorgeht, dass die damaligen Hypo-Vorstände Anfang 2007 mit den Prüfern der Nationalbank über die Geschäfte mit Strok gesprochen haben. Hier waren demnach keine Wertberichtigungen in der Bilanz vorgesehen - was die Argumentation der Ex-Manager stützen soll, dass der strittige Kredit Ende 2007 nicht leichtfertig vergeben worden sei.