Verhandlungen könnten noch scheitern. | Hitziger Streit über Holding-Lösung. | Wien. Der Sozialausschuss beriet am Donnerstag die Gesundheitsreform. Der 3. Juli war für den Beschluss des Kassen-Sanierungspakets schon lange vorprogrammiert. Allerdings waren die Verhandlungen gleich zu Beginn dem Scheitern nahe. Der Ausschuss wurde daher unterbrochen und wird am Montag fortgesetzt. Am Mittwoch soll die Gesundheitsreform im Plenum beschlossen werden.
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Im Parlament herrschte nach der Ausschussunterbrechung Betriebsamkeit auf den Gängen. Die Verhandlungen wurden auf Fraktionsebene fortgesetzt. SPÖ und ÖVP berieten abwechselnd gemeinsam und getrennt.
Einigkeit scheint über die medizinischen Fragen zu herrschen. Da dürfte sich die Ärztekammer auf allen Linien durchgesetzt haben: Die Aut-idem-Regelung soll nun doch nicht kommen, beziehungsweise nur im Fall der Entlassungen aus Krankenhäusern. Der niedergelassen Arzt soll andere Medikamente verschreiben dürfen, als das Spital vorgesehen hat. Auch die fünfjährige Überprüfung der Ärzte ist gefallen. Es soll eine laufende Qualitätskontrolle durch eine Gesellschaft von Ärztekammer und Ministerium geben. Einzelverträge im Fall des vertragslosen Zustandes sollen auch vom Tisch sein. Ein gewisser Prozentsatz von Vertragsärzten soll in diesem Fall im System bleiben dürfen.
Strittigster Punkt war die Holding-Lösung für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Da geht es vor allem darum, wie das Durchgriffsrecht des Hauptverbands auf die einzelnen Kassen geregelt wird. Während die SPÖ ihre Abgeordneten - vor allem die Oberösterreicher - schon befriedet hatte, wehrte sich in der ÖVP ÖAAB-Obmann Fritz Neugebauer gegen eine "Zentralisierung".
Allerdings hat er mit dieser Einstellung innerhalb der ÖVP Gegner. Der Wirtschaftsbund kann diese Eigensinnigkeit des Beamtengewerkschaftschefs nicht nachvollziehen. Sollte nämlich das Kassensanierungspaket, das bis 2012 rund 1,5 Milliarden Euro in die Kassen pumpen soll, scheitern, ist die Wiener Gebietskrankenkasse im kommenden Jahr pleite. Es folgen jene von Niederösterreich, Kärntens, dem Burgenland und der Steiermark.