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Auto-Auslands-Leasing wieder steuerentlastet

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Jetzt ist wieder alles anders. Selbständige, die im nahen Deutschland ihr Betriebsauto leasten, konnten (und können) zwar dies zum "billigeren" deutschen Umsatzsteuersatz tun, mussten aber bei Autoeinbringung nach Österreich einen seltsamen Umsatzsteuer-Paragraphen beachten: vom Autowert wurde "Eigenverbrauchssteuer" im Inland fällig.


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Die Frage, ob dieser künstliche Besteuerungstatbestand mit dem geltenden Europarecht vereinbar ist, füllt inzwischen Bände von Fachartikeln und Gutachten. Da die Bestimmung bereits einmal den Widerspruch der obersten Europa-Richter gefunden hatte, bemühte sich der österreichische Fiskus um eine Sonderregelung und erhielt sie "aus konjunkturellen Gründen" bis Ende 2005 zugestanden. Aber auch gegen diese "Zwischenlösung" fuhren heimische Steuerjuristen mit schwerem Geschütz auf und machten Europarechtswidrigkeit geltend. Der zu erwartenden zustimmenden Auffassung der Richter kam nun der Linzer Unabhängige Finanzsenat (UFS) mit einer bemerkenswerten Berufungsentscheidung zuvor. (GZ RV/0957-L/04 vom 1.3.2005). Kernsatz des UFS-Spruchs: "In unmittelbarer Anwendung der 6. Merhwertsteuer-Richtlinie ist die Besteuerung der Vermietung eines Beförderungsmittels mit der Besteuerung am Sitz des Vermieters endgültig abgeschlossen."

Im Klartext: Das Leasing eines Betriebsautos in Deutschland kann bei Verbringung nach Österreich nicht zu einer Eigenverbrauchsteuer führen.

Ob die Linzer UFS-Entscheidung betroffenen Steuerzahlern Vorteile bringen kann ist freilich fraglich; die Finanzverwaltung hat nämlich gegen den UFS-Entscheid eine Höchstgerichtsbeschwerde veranlasst.