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Autobahnausbau erleichtert: Pressburg-Kosice bis 2010

Von WZ-Korrespondentin Carola Palzecki

Wirtschaft

Nationalrat verabschiedet umstrittenes Gesetz. | Enteignung deutlich vereinfacht. | Pressburg. Dem Bau einer durchgängigen Autobahn Pressburg-Kosice bis 2010 steht zumindest von Gesetzes wegen nichts mehr entgegen. Der slowakische Nationalrat verabschiedete am Dienstag ein Gesetz über einmalige Sondermaßnahmen, durch die der Ausbau bestimmter Straßenabschnitte deutlich beschleunigt werden soll. Am bedeutsamsten sind dabei die Regelungen über ein vereinfachtes Verfahren für Enteignungen.


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Das Gesetz bezieht sich auf drei Streckenabschnitte im Nordosten der Slowakei, nämlich Hricovské Podhradie - Ivachnová, Jánovce - Jablonov und Friovce - Svinia, sowie auf den Abschnitt Nitra West - Hronský Benadik im Südwesten des Landes. Hier kann mit dem Bau einer Straße auf privaten Grundstücken begonnen werden, ohne dass zuvor eine Vereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks getroffen oder der Ausgang eines Enteignungsverfahrens abgewartet werden muss. Stattdessen reicht es, wenn der Staat das Eigentumsrecht bis zur Abnahme des Baus erlangt.

Genau das hatten Gegner des Gesetzes immer wieder als Hauptargument für die Verfassungswidrigkeit der neuen Bestimmungen vorgebracht. Verkehrsminister Vázny hatte das Gesetzesvorhaben zuvor selbst mehrfach als "hart am Rande der Verfassung" bezeichnet, dabei aber immer wieder zugleich auf die aus Sicht der Regierung volkswirtschaftliche Notwendigkeit eines raschen Autobahnausbaus verwiesen. Der frühere Justizminister Daniel Lipsic von der heute oppositionellen KDH bezeichnete das Gesetz als "stärkste Verletzung von Bürgerrechten seit 1989" und kündigte eine Klage beim Verfassungsgericht an.

Die vier Streckenabschnitte sollen im Wege von Public-Private-Partnerships (PPP) ausgebaut werden.

Bis zu 400 Betroffene

Verkehrsminister Vázny selbst geht von ungefähr 6000 Grundstücken und 40.000 Kaufverträgen aus, über die im Rahmen dieser PPP generell zu verhandeln ist. Die Zahl der am Ende durch das Gesetz tatsächlich betroffenen Grundstückseigentümer wiederum veranschlagt er mit 300 bis 400.