Deutsche Umwelthilfe klagt BMW und Mercedes wegen unzureichenden Umweltschutzes.
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Am Dienstag gingen zwei Klageschriften der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Mercedes und BMW an die Landesgerichte in München und Stuttgart ein, wo die Unternehmen ihre jeweiligen Firmensitze haben. Grund für die Klagen ist aus Sicht des DUH: BMW und Mercedes wollen sich nicht verbindlich festlegen, ab 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennermotoren mehr zu vertreiben. "Es ist genauso eingetreten, wie wir es uns gedacht haben", sagte DUH-Anwalt Remo Klinger gegenüber dem "Handelsblatt".
Hintergrund der Klage sind "klimaschützende Unterlassungsansprüche", die Greenpeace und die DUH an Volkswagen, BMW und die Daimler-Tochter Mercedes zugestellt haben. Darin wird eben auch das Verkaufsverbot jeglicher Neuwagen mit Verbrennungsmotoren ab 2030 gefordert. Die Konzerne machten im Zuge dessen weitreichende Zugeständnisse, aber eben keine Selbstverpflichtung zum Ende des Verbrennungsmotors. Das will man nun gerichtlich erwirken.
Bei den betroffenen Unternehmen sieht man keinen Anlass für die Klage. "Wir haben längst eine klare Erklärung für den Spurwechsel zur Klimaneutralität abgegeben", wird ein Sprecher von Mercedes zitiert. Man wolle bis 2030 vollelektrisch werden, aber dafür brauche es eine entsprechende Ladeinfrastruktur und gesellschaftliche Rahmenbedingungen.
Neben den Autoherstellern wollen die Umweltschützer von DUH auch gegen den Energiekonzern Wintershall gerichtlich vorgehen. Dabei wird ein Aus für neue Förderprojekte von Öl und Gas ab 2026 gefordert. Eine entsprechende Klage werde zeitnahe am Landesgericht in Kassel eingebracht.
Klimaklagen häufen sich
Die Fälle, in denen Unternehmen zur Einhaltung von Klimazielen oder Umweltstandards vor Gericht geklagt werden, häufen sich. Ebenso die Fälle, in denen die Kläger recht bekommen. Ende Mai hat ein Bezirksgericht in Den Haag in den Niederlanden den globalen Öl-Riesen Royal Dutch Shell dazu verurteilt, 45 Prozent der CO2-Emissionen des Konzerns bis 2030 zu senken - weltweit.
Im April mahnte das deutsche Bundesverfassungsgericht die deutsche Regierung ab, beim Klimaschutzgesetz nachzubessern, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Grundlage der Entscheidung war das Recht auf eine saubere und unversehrte Umwelt.
Derzeit laufen über 1.700 Klimaklagen weltweit. Urteile wie jenes gegen Shell oder die deutsche Bundesregierung zeigen, dass Gerichte den Klima- und Umweltschutz immer öfter mit Menschenrechten verknüpfen.
Bei den Klagen gegen BMW und Mercedes orientieren sich die Kläger laut "Handelsblatt" an den Pariser Klimazielen. Dabei wird das verbleibende CO2-Budget herangezogen, das man noch ausstoßen darf, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu drosseln. Auf der Basis von wissenschaftlichen Studien und Gutachten verbleibt BMW eine Restmenge von 604 Millionen Tonnen CO2, bei Mercedes sind es 511 Millionen Tonnen.(del)