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Autofahren kann die Eierstöcke schädigen

Von Clemens M. Hutter

Gastkommentare
Clemens M. Hutter war Chef des Auslandsressorts bei den "Salzburger Nachrichten".
© privat

Saudi-Arabien verwehrt als einziges Land der Welt den Frauen den Führerschein.


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Der saudische Außenminister Adel al-Dschubeir sprach auf der Sicherheitskonferenz in München ein großes Wort gelassen aus: Dass Frauen in Saudi-Arabien nicht Autofahren dürfen, sei "eine gesellschaftliche Frage und nicht eine Frage des Glaubens". Damit weckt der Minister den Anschein, als kenne er weder die saudische Verfassung noch das islamische Rechtssystem seines Landes.

Das Königreich Saudi-Arabien definiert sich in Artikel 1 seiner Verfassung als islamischer Staat: "Allahs Koran und die Verhaltensregeln seines Propheten Mohammed sind dessen Verfassung". Daher leitet die Regierung "ihre Macht vom heiligen Koran und der Tradition des Propheten ab" (Art. 7) und nicht von der Zustimmung der Regierten. Dem entsprechend müssen die Bürger "dem König gemäß dem heiligen Koran und der Tradition des Propheten in Unterwerfung und Gehorsam die Treue halten" (Art. 6). Die Verfassung bestimmt, dass der König "eine legitime Politik der Nation in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Islam führt; er überwacht die Verwirklichung der islamischen Scharia" (Art. 55).

Die strenge Auslegung des Islam bestimmt somit die saudische Politik und daher auch die Lösung "gesellschaftlicher Fragen" – darunter so bedeutender wie Führerschein für Frauen. Gesetzlich ist Frauen das Autofahren nicht verboten, aber administrativ verwehrt: Die Bürokratie stellt ihnen keinen Führerschein aus. Dann zieht eben die allgegenwärtige Religionspolizei "Schwarzfahrerinnen" aus dem Verkehr – nicht gerade elegant, aber der patriarchalischen Logik des Korans entsprechend. Da steht doch in Sure 4, Vers 34: "Die Männer sind den Frauen überlegen, weil Allah sie höher gestellt hat und weil sie für die Frauen Geld auslegen. Frauen sollen gehorsam, treu und verschwiegen sein." Daher braucht auch jede saudische Frau einen männlichen Vormund oder einen Ehemann, der für sie verantwortlich entscheidet. Ohne seine Einwilligung kann sie weder verreisen, noch einem Beruf nachgehen oder studieren. Wozu braucht sie überhaupt einen Führerschein?

Dieser "gesellschaftlichen Frage" auf den medizinischen Grund ging vor drei Jahren der saudische Scheich Saleh al-Lohaidan, Mitglied des Hohen Gelehrtenrates, Berater der saudischen Regierung und Exponent des konservativen saudischen Klerus. Er fand heraus: "Eine Frau, die regelmäßig Auto fährt, gefährdet ihre und ihrer Neugeborenen Gesundheit, weil die Körperhaltung beim Autofahren das Becken nach oben drückt und die Eierstöcke schädigen kann." Der Scheich berief sich auf "geheime wissenschaftliche Beweise". Aber warum nehmen die Eierstöcke saudischer Frauen als Beifahrerinnen oder von Millionen Europäerinnen hinter dem Lenkrad keinen Schaden? Der Scheich rückte seine Beweise nicht heraus. So trifft ihn eines von zwei Urteilen des heiligen Korans: "Lügt jemand, dann komme über ihn die Strafe Allahs" (40, 21) oder aber "Tod allen, die immer nur Mutmaßungen anstellen" (51, 10).

Minister al-Dschubeir bagatellisierte das leidige Thema Führerschein mit einem Vergleich: 1960 noch von jeder Bildung ausgeschlossen, stellen Frauen jetzt 55 Prozent der saudischen Studenten. Sie können Vorlesungen aber nur räumlich von Männern getrennt per Video hören, weil Frauen jedweder Kontakt zu nicht verwandten Männern untersagt ist. Wie lange lassen sich gebildete saudische Frauen die Verweigerung von Führerscheinen oder einen männlichen Vormund gefallen? Solche Banalitäten legen offen, wie überfällig die Trennung von Moschee und Staat wäre, also von Religion und mittelalterlichem Machismo.

Minister al-Dschubeir bat seine Zuhörer um "etwas Geduld, die Dinge brauchen ihre Zeit und das müssen wir akzeptieren". Was aber, wenn die saudischen Frauen die Geduld verlieren und gemäß dem Koran handeln: "Wer sich wehrt, weil ihm Unrecht widerfährt, der kann nicht belangt werden" (42, 41).