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Autokauf und Leasing im Steuerrecht

Von Erich Wolf

Wirtschaft

Vorsteuerabzug mit Ausnahmen. | 20% Umsatzsteuer auf deutsche Leasingkosten. | Der Jungunternehmer Schlau will sich selbständig machen. Irgendwo hat er gehört, dass er sich ein teures Auto kaufen kann, und dann setzt er die damit im Zusammenhang stehenden Kosten von seiner Steuer ab. Es macht Sinn, dass auch ein Jungunternehmer das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden möchte.


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Als Unternehmer ist es jetzt sein gutes Recht und seine Pflicht zu investieren. Die Investitionskosten setzt er von den Steuern ab, und somit subventioniert der Staat sein Konsumbedürfnis nach einem fahrbaren Untersatz. Also macht sich Schlau mit seinem Plan auf den Weg zu seinem Steuerberater. Dieser klärt ihn in einem langen Gespräch über Folgendes auf.

Kein Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug reduziert die Umsatzsteuerbelastung der Umsätze des Jungunternehmers, da vom Fiskus die Vorsteuer zu einer Gutschrift führen kann. Ausgeschlossen vom Vorsteuerabzug (Umsatzsteuer auf die eingekauften Leistungen) sind die Steuerbeträge im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Miete und dem Betrieb von unternehmerisch genutzten Pkw und Kombi. Der unternehmerische Pkw-Besitzer wird steuerlich behandelt wie ein privater Konsument. Der Gesetzgeber hat sich nämlich eine umsatzsteuergesetzliche Fiktion einfallen lassen.

Eine Fiktion ist nichts anderes als eine gesetzliche Lüge. Der Unternehmer wird hinsichtlich seines Autos so behandelt, als würde er das Kfz nicht für seinen unternehmerischen Bereich benutzen, sondern ausschließlich privat. Das Recht auf Vorsteuerabzug geht allerdings bei einer Investition im privaten Bereich verloren.

Aber auch im Steuerrecht gibt es keine Regel ohne Ausnahme: Für Kleinlastwagen und Kleinbusse (Fiskal-Lkw), Lkw und für bestimmte Kfz-Unternehmer (Taxiunternehmen, Speditionen, Fahrschulen, gewerbliche Autohändler) gilt der Vorsteuerausschluss nicht, sondern das Recht auf Entlastung der Umsatzsteuer steht zu (sofern betrieblich genutzt). Da Schlau weder ein Kfz-Unternehmer ist, noch einen Fiskal-Lkw erwerben möchte, muss er den Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer als Kostenfaktor kalkulieren.

Liste der Fiskal-Lkw

Bei den Ausnahmen der Fiskal-Lkw passierte dem Gesetzgeber der erste Lapsus. Die Liste der Fiskal-Lkw sollte im Rahmen des Sparpaketes 1996 dezimiert werden. Der Europäische Gerichtshof hat allerdings am 8.1.2002 in der Rechtssache Metropol Treuhand und Stadtler nach dem EU-Beitritt erfolgende nachträgliche Änderungen auf nur vorsteuerabzugsberechtigte Kleinbusse als unzulässig erkannt. Der Vorsteuerabzug ist das EU-rechtlich geschützte Recht des Unternehmers und kann vom nationalen Gesetzgeber nach dem EU-Beitritt nicht so ohne Weiteres eingeschränkt werden.

Der Steuerberater von Schlau empfiehlt den Kauf eines Fiskal-Lkw. Diesen Ratschlag findet nicht das Gefallen von Schlau, er braucht nicht so ein riesiges Auto, sondern einen repräsentativen Stadtflitzer.

Da hat der Steuerberater von Schlau noch einen zweiten, allerdings komplizierten Vorschlag: Wer nicht least, muss kaufen: Schlau kauft nicht, sondern least sein Wunsch-Auto, allerdings nicht in Österreich (weil die Leasingaufwendungen erst wieder vom Vorsteuerausschluss betroffen sind), sondern von einem deutschen Leasingunternehmen nahe der österreichischen Grenze in Freilassing.

Der Steuerberater erklärt: 50% des (deutschen) Vorsteuerabzuges von der Leasingrate kann sich Schlau als österreichischer Unternehmer vom deutschen Fiskus zurückholen. Nach deutschem Steuerrecht sind diese Kosten nämlich zum Teil erstattungsfähig. Er muss nur einen Antrag auf Vorsteuererstattung beim Finanzamt München II/Österreichreferat stellen. Schlau ist begeistert, 50% ist immerhin eine ganze Menge.

Die Vorsteuererstattung der deutschen Umsatzsteuer stellt einen massiven Wettbewerbsvorteil zu Lasten der österreichischen Leasingwirtschaft dar. Dem muss Einhalt geboten werden, dachte sich der österreichische Gesetzgeber anlässlich des EU-Beitritts, und belegte die deutschen Leasingkosten mit einem 20%-igen österreichischen Umsatzsteuersatz.

Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer in Wien.