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AvW-Anleger ließ Stiftung pfänden

Von Kid Möchel

Wirtschaft

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Wien/Klagenfurt. Die AvW-Affäre beschäftigt weiter die Gerichte. Zwar wurde Finanzzampano Wolfgang Auer-Welsbach Ende Jänner 2011 wegen Betrugs mit einem Schaden in Höhe von 450 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt, und sitzt seit rund 17 Monaten in Haft, doch die Anlegeranwälte setzen weiter darauf, irgendwo Gelder zu finden.
Wie die "Wiener Zeitung" berichtete, hat der renommierte Sachverständige Fritz Kleiner den Verbleib von 29 Millionen Euro Sondervermögen als ungeklärt aufgezeigt.

AvW-Anlegeranwalt Andreas Pascher hat auf der Suche nach etwaigem AvW-Vermögen gegen die Auer-Welsbach Privatstiftung beim Bezirksgericht Graz-West eine sogenannte Rechte-, Fahrnis- und Forderungsexekution durchgesetzt. Ermöglicht wurde diese Exekution, weil Wolfgang Auer-Welsbach im Strafprozess jedem der 12.500 Anleger einen Schaden von 500 Euro anerkannt hat. Macht insgesamt 62,5 Millionen Euro.

"Es ist uns gelungen sämtliche Rechte, die Wolfgang Auer-Welsbach als Stifter zustehen, zu pfänden", sagt Pascher zur "Wiener Zeitung". "Wir stehen kurz davor die Stiftung zu knacken und sämtliche Zuwendungen, die Auer-Welsbach seitens der Stiftung erhalten hat, für unsere Klienten zu beanspruchen und verwerten." Nachsatz: "Es wird uns damit ermöglicht, Zugriff auf das Stiftungsvermögen zu erhalten." Zugleich spricht das Gericht dem Kläger das Recht zu, den Stiftungsvorstand abzuberufen und einen neuen einzusetzen.

Am Ende des Tages können die Anleger die Stiftung sogar auflösen und den Liquidationserlös "im eigenen Namen geltend machen". Anwalt Pascher hofft, dass Vermögen in der Stiftung geparkt ist.
Im Gerichtsbeschluss heißt es, dass "die verpflichtete Partei (Auer-Welsbach) keine rechtlich relevanten Einwendungen gegen die Verwertung des verpfändeten Rechts vorzubringen vermochte". Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig. Indes führt auch AvW-Insolvenzverwalter Gerhard Brandl ein Exekutionsverfahren gegen die Auer-Welsbach Privatstiftung. Das Verfahren ist noch offen.