Zum Hauptinhalt springen

AvW-Anleger punktet im Musterprozess

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Richter sieht in Genussscheininhabern "normale Insolvenzgläubiger".


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 12 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Klagenfurt. Für die 12.500 geschädigten Inhaber von Genussscheinen des bankrotten Betrugskonglomerats AvW um Wolfgang Auer-Welsbach ist am Dienstag eine erste richtungsweise Entscheidung zur Entschädigung gefallen.

Nach rund eineinhalb Stunden Verhandlung hat der Klagenfurter Richter Wilhelm Waldner den Musterprozess eines AvW-Opfers, das von Anwalt Walter Reichholf im Auftrag des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) vertreten wird, geschlossen und im mündlichen Urteil den Anspruch des Anlegers als "normale Insolvenzforderung" tituliert. Der Anleger hatte AvW-Genussscheine über die Börse gekauft, was nicht die Regel war. Das Gros der Anleger kaufte über AvW-Vermittler. Mit diesem Ersturteil ist für alle AvW-Investoren die erste Hürde gemeistert. "Es läuft alles nach Plan", sagt VKI-Jurist Peter Kolba zur "Wiener Zeitung". Nach der schriftlichen Ausfertigung des Urteils werden die Insolvenzverwalter Gerhard Brandl und Ernst Malleg, wie abgesprochen, Berufung einlegen. Schlussendlich muss der Oberste Gerichtshof (OGH) den Fall klären, um Rechtssicherheit zu schaffen.

"Der Richter ist der Argumentation des VKI gefolgt, und er weiß, dass die Rechtsfrage offen ist und der Fall zum Obersten Gerichtshof geht", sagt AvW-Insolvenzverwalter Malleg zur "Wiener Zeitung". "Da es sich in diesem Fall um einen Kauf über die Börse handelt und da diese Forderung insolvenzberechtigt ist, brauche ich über alle anderen Anspruchsfälle nicht mehr reden." Voraussetzung ist, dass der OGH das Urteil bestätigt. Die beiden anderen VKI-Musterverfahren ruhen bis dahin.