AvW-Masseverwalter Brandl und Malleg bestreiten die Vorwürfe und kontern.
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Klagenfurt. Rund um die Vorgangsweise der Masseverwalter im Insolvenzverfahren der AvW Gruppe AG und der AvW Invest AG - insgesamt wurden 531 Millionen Euro Forderungen angemeldet - ist ein Konflikt entbrannt. Nachdem Anlegeranwalt Erich Holzinger, der rund 2000 AvW-Opfer vertritt, bereits im Oktober aus dem Gläubigerausschuss ausgeschieden ist, weil er mit der Gestion der Masseverwalter nicht einverstanden war, wollen jetzt die Anlegeranwälte Gerald Otto und Alexander Cabjolsky eine Disziplinaranzeige gegen die Verwalter Gerhard Brandl und Ernst Malleg einbringen.
Schwere Differenzen
Im Mittelpunkt steht nicht nur die umstrittene und angeblich für die Anleger nachteilige Zusammenlegung der beiden Konkursverfahren, die noch nicht ausjudiziert ist, sondern eine Interessenkollision durch die Doppelrolle der beiden als Insolvenzverwalter im Privatkonkurs von Wolfgang Auer Welsbach. Dazu kommt der Verdacht einer unzulässigen Doppelvertretung von fünf Gläubigern durch die Insolvenzverwalter und eine nicht erfolgte Anfechtung von Vermögensverschiebungen von der AvW Gruppe zur AvW Invest vor Ablauf der Verjährungsfrist. Auch der Vergleich mit der Capital Bank, die 45,9 Millionen Euro besicherte Forderungen anmeldete und 38,9 Millionen Euro erhalten hat, wird für die Anleger "als nicht günstig" bezeichnet. Die "Wiener Zeitung" konfrontierte Brandl und Malleg mit den Vorwürfen, die daraufhin eine Stellungnahme an das Insolvenzgericht verfassten.
Vorwürfe bestritten
"Gegen die Masseverwalter werden schwere Vorwürfe erhoben", heißt es im Schreiben an das Gericht. "Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Insolvenzgericht, die Staatsanwaltschaft und der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer mit diesen Vorwürfen konfrontiert werden, sehen wir uns verpflichtet, die falschen Behauptungen zu widerlegen." Demnach haben die Verwalter keine Gläubiger in den Konkursverfahren vertreten, sondern fünf Anleger hätten bei ihrer Online-Forderungsanmeldung irrtümlich die Masseverwalter als Vertreter angeführt. Sie könnten das nicht ändern, sagen die Verwalter, weil sie in die Forderungsanmeldung nicht eingreifen können. Auch könne die Vermögensverschiebung unter den AvW-Gesellschaften nicht per Klage angefochten werden, meinen die Verwalter, sondern sie stelle eine Konkursforderung der AvW Gruppe gegen die AvW Invest dar.