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AWD versus VKI

Von WZ Online

Wirtschaft

Wien. Am Donnerstag startet mit dem Prozess gegen den angeschlagenen Finanzdienstleister AWD das zweitgrößte Zivilverfahren der Zweiten Republik. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wirft AWD bei der Vermittlung von Immofinanz-Aktien systematische Fehlberatung vor.


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Etwa 2.500 AWD-Kunden mit einem vermuteten Gesamtschaden von 30 Mio. Euro haben sich einer entsprechenden VKI-Aktion angeschlossen. Heute geht es am Handelsgericht Wien darum, um die Form der Sammelklage überhaupt zulässig ist.

Bisher hat der VKI zwei Sammelklagen im Namen von insgesamt 270 AWD-Kunden und einem geschätzten Schaden von 4 Mio. Euro eingebracht. Die Konsumentenschützer wollen die Causa aus prozessökonomischen Gründen als Sammelklage abwickeln, der AWD hatte in der Vergangenheit hingegen stets darauf bestanden, alle Fälle einzeln zu klären und die Rechtmäßigkeit der Sammelklage infrage gestellt.

Ab 12.00 Uhr mittags (Saal 708) wird ein Richter darüber befinden. Lässt er die erste, Ende Juni eingebrachte Sammelklage namens 125 AWD-Kunden zu, steht als nächster Punkt das Prozessprogramm an. Zeugen sind für heute noch keine geladen. VKI-Chefjurist Peter Kolba rechnet dennoch mit einem großen Ansturm. Mehr Beteiligte als der AWD-Prozess hatte nur das WEB-Verfahren. Damals zog der VKI für 3.200 Kleinanleger vor den Kadi. (APA)

Siehe auch:Analyse Immofinanz-Investment