Zum Hauptinhalt springen

BA-CA ergreift Schritte gegen den Haftungsverbund der Sparkassen

Von Rosa Eder

Wirtschaft

Der Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) gefällt der Haftungsverbund zwischen Erste Bank und Sparkassen nicht. Sie hat daher die zuständigen Behörden aufgefordert, die Rechtmäßigkeit dieses Verbundes zu überprüfen. BA-CA-Chef Karl Samstag spricht von "Wettbewerbsverzerrung" und "Ungereimtheiten", die es aufzudecken gelte.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 21 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

An die Finanzmarktaufsicht (FMA) erging eine Sachverhaltsdarstellung, an die Europäische Kommission eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen das Europarecht und an die Bundeswettbewerbsbehörde eine Beschwerde wegen Verletzung des Artikels 81 EG-Vertrag, wurde gestern in einem Pressegespräch mitgeteilt.

Die BA-CA kritisiert in erster Linie, dass die Erste Bank durch die Konsolidierung von Sparkassen in ihre Bilanz eine höhere Kernkapitalquote darstellen könne, was von hoher Relevanz für das Rating sei. Die Erste Bank kontrolliere diese Sparkassen aber nicht bzw. übe keinen beherrschenden Einfluss auf sie aus. Samstag vor Journalisten: "Ich kann nicht Firmen hineinkonsolidieren, an denen ich nur mit 8, 10 oder 12% beteiligt bin."

Durch die Konsolidierung von 53 Sparkassen würden laut BA-CA 290 Mill. Euro an zusätzlichen Eigenmitteln in der Bilanz der Erste Bank Gruppe dargestellt, was sich mit 50 bis 60 Basispunkten auf die Kernkapitalquote niederschlage. Laut Erste Bank handelt es sich um rund 250 Mill. Euro. "Man muss ein Unternehmen nicht besitzen, um es zu beherrschen", ist der Standpunkt des Spitzeninstituts des Sparkassensektors. Die von der BA-CA vorgebrachten Einwände werden als "wettbewerbspolitisches Manöver" gewertet. Die Vorwürfe seien inhaltlich und rechtlich unbegründet. Die Kreditinstitutsgruppe und der Haftungsverbund würden sowohl den nationalen Regeln als auch den Regeln der EU sowie den internationalen Rechnungslegungsvorschriften entsprechen. Zwei Gutachten würden dies belegen.

Der BA-CA, die sich auf die Expertise der Rechtsanwaltskanzlei Binder Grösswang stützt, sei durch den Sparkassen-Haftungsverbund "kein unmittelbarer Schaden" entstanden, betonte Samstag. Die BA-CA wolle nur "gleiches Recht für alle."