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Bahn wirbt mit Faymann

Von Franz Steinbauer

Wirtschaft

Wien. Alle zwei Wochen erscheint eine Doppelseite über Bahn-Themen in der "Kronen Zeitung". Dass Infrastrukturminister Werner Faymann (SPÖ) auf den bezahlten Seiten Interviews gibt, sorgt für Verwunderung. Aktienrechtlich wäre eine Weisung von Eigentümervertreter Faymann an die Bahn, dass er in der Medienkooperation mit der "Kronen Zeitung" vorkommen muss, nicht legal. Denn das Aktienrecht sieht vor, dass der Vorstand einer AG weisungsfrei arbeitet und nur dem Unternehmenserfolg verpflichtet ist.


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Gesetzesverstoß oder nur eine schiefe Optik? Experten tun sich schwer, diese Frage zu beantworten. Offenbar ist niemandem recht wohl dabei, zu der Werbeaktion offiziell Stellung zu nehmen.

Die ÖBB möchten zu Gerüchten, dass der Preis für die Medienkooperation vergleichsweise niedrig sei, nichts sagen. Denn damit stünde indirekt eine bevorzugte Behandlung Faymanns durch die "Krone" im Raum. Der Bahn war nur zu entlocken, dass die Kooperation bisher "sehr erfolgreich" verlaufe. Die Initiative sei von der Bahn ausgegangen, betont ÖBB-Sprecher Alfred Ruhaltinger im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". "Wir laden Herrn Faymann dazu ein, das ist alles", so der Sprecher.

Deutschland ist anders

Gleich zwei anerkannte heimische Experten für Wirtschaftsrecht winken aufgrund der Brisanz der Sache ab. Erst im Ausland sind Gesprächspartner aufzutreiben, die Faymanns Auftritte auf den bezahlten Seiten kommentieren wollen. "Bei uns in Deutschland mischt sich Gott sei Dank der Verkehrsminister nicht in die Geschäftsführung der Bahn ein", sagt Marcus Lutter, Experte für Aktienrecht. "Unser Minister trennt das." Er kenne in Deutschland kein einziges Beispiel, wo ein hoher Politiker in ähnlicher Weise bei einer Werbeaktion eines Staatsunternehmens mitmache.

Kein Weisungsrecht

Da die ÖBB eine Aktiengesellschaft ist, ist laut Lutter eine formelle Anweisung des Verkehrsministers an die ÖBB-Vorstände unwahrscheinlich, weil illegal. "Das wäre nur bei einer GmbH möglich, wo der Eigentümer ein Weisungsrecht an die Geschäftsführung hat." Rein formell müsse es sich sogar um eine freiwillige Aktion der Bahn handeln. Allerdings bleibe immer noch die Frage, was hinter den Kulissen passiere.

Solange es bei den Faymann-Interviews im Rahmen der Medienkooperation nur um die Staatsbahn gehe, könne man das aus ÖBB-Sicht wohl vertreten, so Lutter. "Von Rechts wegen ist es niemandem verboten, irgendwo irgendetwas zu sagen." Haarig werde es jedoch, wenn politische Statements auftauchten. Die Abgrenzung, was als politisch gilt, hält der Experte für schwierig. "Die Aussage, dass die Regierung mit großem Eifer arbeitet, wäre jedoch zu viel."