Online-Ticket von Venedig nach Wien als Spießrutenlauf. | Bahn bedauert den ärgerlichen Vorfall. | Wien.Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen: Etwa geriet die Bahnfahrt eines Lesers der "Wiener Zeitung", der anonym bleiben will, zu einer wahren Odyssee. Allerdings nicht die Fahrt selbst, sondern die Zeit vor der Reise. Der betroffene Bahnkunde war - wie im Nachhinein klar zu Tage tritt - so unvorsichtig, sich bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) ein Online-Ticket zu kaufen und sich auf einfache und für jeden verständliche Abläufe zu verlassen.
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Doch fangen wir am Beginn dieser Irrfahrt vor der Reise an: Der Leser bemerkt, nachdem er online eine Fahrkarte von Venedig nach Wien erworben hat, dass er einen speziellen Vermerk benötigt, der auf der Online-Karte angebracht wird. Auf dem Fahrkartenausdruck - er liegt der "Wiener Zeitung" als Kopie vor - heißt es: "Bitte verlangen Sie vom Zugbegleiter in Österreich die Erstellung je eines Kontrollbelegs für die Hinfahrt und die Rückfahrt." Außerhalb Österreichs sei der Internet-Ausdruck sonst ungültig. Ferner bestehe bei Online-Tickets kein Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.
Den Kontrollbeleg noch rechtzeitig vor der Fahrt am Sonntag (22.03.2009) von den ÖBB zu ergattern glich einem veritablen Spießrutenlauf. Erst nach zahlreichen Versuchen erhielt der Fahrgast den Vermerk für die Online-Fahrkarte, die ansonsten in Venedig vom italienischen Schaffner gar nicht akzeptiert worden wäre. Die Zeit drängte jedenfalls, da der Kunde die Hinreise nach Venedig bereits am Donnerstag (19.03.2009) per Flug absolvieren wollte. Beim ersten Telefonkontakt gab die Bahn dem Bahnfahrer die Auskunft, er könne den Kontrollbeleg am Bahnhof Wien-Praterstern erhalten. Nach längerem Hin und Her fand sich dort zwar ein Zugbegleiter. Aber: Da der Schaffner den Beleg nur im Zug ausdrucken wollte und wegen der Abfahrt keine Zeit mehr hatte, scheiterte das Vorhaben zunächst.
Schaffner und Personal vor Nachschulung
Am Tag danach gab der Leser einem Kollegen die Online-Karte mit, damit dieser das Ticket bei der Fahrt von oder zum Büro einem Zugbegleiter zeigen konnte. Auch dieser Versuch - insgesamt waren es acht Anläufe - war nicht vom Erfolg gekrönt. Begründung: Der Ausdruck des Belegs wäre nur auf der Strecke möglich, auf der die Fahrt stattfinde. Erst am Südbahnhof hatte der Fahrgast endlich Glück: Ein österreichischer Schaffner eines aus dem Ausland kommenden Zugs stellte den Kontrollbeleg aus.
Die Bahn sicherte zu, dass das ÖBB-Personal noch einmal darauf hingewiesen werde, dass jeder Zugbegleiter - egal ob im Nah- oder Fernverkehr und unabhängig von der Strecke - den Kontrollvermerk für Online-Fahrkarten ausstellen muss. Man bedaure, dass dem betroffenen Bahnkunden "Unannehmlichkeiten erwachsen sind" und möchte sich dafür entschuldigen, erklärte eine ÖBB-Sprecherin.