Grüne wollen 2020 ein Transparenzpaket schnüren, SPÖ muss aber mitmachen.
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Ich sehe absolut keinen Widerspruch." Die grüne Klubchefin Sigrid Maurer zeigt sich überzeugt, dass der Koalitionspartner ÖVP mit Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler ebenfalls am Beschluss eines umfassenden Transparenzpakets bis Ende 2020 interessiert ist. Von den Oppositionsparteien muss die SPÖ oder die FPÖ mitstimmen, weil die Änderung teilweise Verfassungsbestimmungen vorsieht. Die Hoffnung der Grünen ruht auf der SPÖ, weil sich diese ein Nein nicht leisten könne.
Für die Grünen stehen die Kernpunkte dieses Pakets fest: Verschärfung der Regeln zur Parteienfinanzierung, die zu "gläsernen Parteikassen" führen sollen, strengere Antikorruptionsbestimmungen, Informationsfreiheit in der öffentlichen Verwaltung statt Amtsverschwiegenheit und Ausweitung der Prüfrechte des Rechnungshofes.
Beratungen in der Koalition und etwa mit den Ländern haben erst begonnen, Edtstadler hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Vizekanzler Grünen-Chef Werner Kogler war aber bei der Vorstellung der Eckpunkte mit Justizministerin Alma Zadic und Maurer am Donnerstag frohen Mutes: "Jetzt setzen wir an zum Schlusssprint, wir biegen in die Zielgerade ein."
Der Blick in die Vergangenheit macht weniger Mut. Erst 2012 wurde die Offenlegung von Parteispenden beschlossen. Der geplante Wechsel vom Amtsgeheimnis zu einem Informationsrecht der Bürger scheitert seit Jahren. Die Grünen wollen Spenden über 200 Euro offen legen, der Rechnungshof soll ein breiteres Einschaurecht in Parteikassen erhalten. Mandatskauf soll strafbar werden. Angesichts der Ibiza-Affäre sollen auch zugesagte Gesetzesänderungen bei Gegengeschäften unter Strafe gestellt werden.
Edtstadler: Entwurf soll vor Sommer in Begutachtung
Edtstadler ließ die "Wiener Zeitung" wissen, Transparenz sei für beide Koalitionspartner wichtig, man sei "in permanenter Abstimmung", um vor der Sommerpause einen Entwurf begutachten zu lassen. Als Reformbereiche sieht sie speziell das Ende des Amtsgeheimnisses und die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofes an.