Aus der Wissenschaft kommt breite Zustimmung zum geplanten "Austrian Micro Data Center". Manche Datenschützer sind empört - zu Recht?
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Die Liste der ausdrücklichen Befürworter der Gesetzesänderungen ist beinahe genauso lang wie die, die ihn begutachtet haben. Die Universitäten Wien und Innsbruck, die Technische Universität Wien, die Med-Uni-Graz, die Donau-Uni Krems, das IST Austria, die Wirtschaftsforschungsinstitute Wifo, IHS, Agenda Austria, Eco Austria, das Zentrum für soziale Innovation, von der Gesellschaften für Soziologie und jene für Politikwissenschaft - sie und viele andere renommierte wissenschaftliche Institutionen begrüßen sie - meist sogar "ausdrücklich".
Die Regierung will mit Änderungen des Bundesstatistik- und des Forschungsorganisationsgesetzes ein "Austria Micro Data Center" bei der Statistik Austria schaffen. Dieses soll verschiedene Behördendaten wie Meldedaten, Bildungsdaten, Gesundheitsdaten oder Erwerbsdaten in pseudonymisierter Form, der Name wird also durch Codes ersetzt, Forschungseinrichtungen zur Verfügung stellen. So ist zwar eine Verknüpfung in der Wissenschaft möglich, der Datenschutz Einzelner bleibt aber gewahrt.
Für Gabriele Spilker von der Österreichischen Gesellschaft für Politikwissenschaft ist das ein "Gewinn für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Österreich". Nach Ansicht der Med-Uni-Graz sei die "sichere und datenschutzkonforme Verknüpfungsmöglichkeit" in der Datenbank "von unschätzbarem Wert", um neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren. Hier ist von maßgeschneiderten Gesundheits- und Pflegekonzepten zu lesen - trotzdem haben einige wenige datenschutzrechtliche Bedenken.
Datenschutz versus gesellschaftlichen Nutzen
"epicenter.works", ein Netzwerk, das die Vorratsdatenspeicherung erfolgreich bekämpft hat und seitdem vehement auf Datenschutz pocht, ortet dennoch nicht nur "technische Schlupflöcher", es könne "keinesfalls von einer wirkungsvollen Anonymisierung gesprochen werden, da Betroffene durch Informationen, wie Arbeitgeber, letztem Krankenstand oder Impftermin nach wie vor ohne größeren Aufwand identifizierbar bleiben" heißt es in der Stellungnahme des Netzwerks.
In der Aussendung von epicenter.works ist sogar von einer "Datenschutzkatastrophe" die Rede, das Netzwerk nominiert Kanzler Sebastian Kurz für den Big Brother Award. Auch dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag erscheinen "die Schutz- und Sicherheitsprinzipien, die mit dem Datenzugriff einhergehen sollen, zu rudimentär".
Diese Pseudonymisierung ist allerdings "aus Sicht der Forschung eine unabdingbare Grundvoraussetzung" für die Funktionalität dieser Datenbank, so die Plattform Registerforschung, bei der sich einige Wifo-, IHS- und WU-Wien-Forscher vernetzt haben. Hier ist von einer "ausgewogenen Balance" zwischen datenschutzrechtlichen Überlegungen und dem Zugang der Wissenschaft zu den Daten zu lesen. "Der Gesetzesentwurf bietet eine optimale Abwägung zwischen Datenschutz und Datenzugang", heißt es in der Begutachtung der Nationalbank.
Aus Sicht des IHS sind die datenschutzrechtlichen Bedenken "unbegründet". Nicht nur "weil sie sowohl Datenprovider und -nutzer unter Generalverdacht stellen": Die Risiken stünden "in keinem Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen, der durch die wissenschaftliche Nutzung der Daten entstehen wird".
Die Plattform Registerforschung schlägt einen Beirat als Ombudsstelle zur Lösung eventueller Streitfragen und Datenschutzbedenken vor. Eine solche Stelle ist im Moment im Gesetzesentwurf noch nicht vorgesehen.
Finanzierung undweitere Wünsche
Im Gesetz sind konkrete Forschungsstellen genannt, die einen Zugriff ohne komplizierte Anträge erhalten sollen, darunter etwa die Österreichische Akademie der Wissenschaften oder die Joanneum Research Forschungsgesellschaften sowie Unis und Fachhochschulen. Auch eine Einzelfallprüfung weiterer wissenschaftlicher Einrichtung ist vorgesehen. Darin sieht Eco Austria-Direktorin Monika Köppl-Turyna allerdings "eine gewisse Hürde" für diese. Die Wirtschaftskammer wiederum würde die Liste gleich vorab ergänzen. Sowohl die Bundeswettbewerbsbehörde als auch die Gesundheit Österreich GmbH bitten selbst um Aufnahme in die Liste.
Gewohnt sachlich sieht der Rechnungshof in seiner Begutachtung in der Datenbank einen "geeigneten Beitrag" eine nutzenstiftende Gesamtschau" der Daten zu schaffen. Der zusätzliche finanzielle Aufwand für die Statistik Austria - ab dem Jahr 2022 jährlich zusätzliche 505.000 Euro, außerdem eine jährliche Valorisierung von drei Prozent ab dem Jahr 2023 - könne nicht beurteilt werden, weil das Ministerium es verabsäumt habe, die Menge an Zugriffen zumindest zu schätzen.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst fordert jedenfalls, dass der "Pauschalbetrag zur Finanzierung der Kernprozesse der Statistik Austria erhöht und gleichzeitig die ausständige Valorisierung durchgeführt werden". Denn: "Die finanzielle Lage ist so angespannt, dass es an mittel- und längerfristiger Planungssicherheit fehlt." Auch der Betriebsrat der Statistik Austria sieht die Finanzierung des Instituts generell "nicht nachhaltig gesichert".