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Bald in besserer Verfassung?

Von Martyna Czarnowska

Europaarchiv

Wenn heute in Rom die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Staaten die geplante europäische Verfassung unterzeichnen, wird zwar der Text abgesegnet. Ob das Vertragswerk allerdings in Kraft tritt, bleibt weiter offen. Denn dazu muss es in allen Mitgliedsländern ratifiziert werden.


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Ein Feiertag hätte es werden sollen. Die Leistung der Unterschrift unter dem EU-Verfassungsvertrag und das Familienfoto standen am Programm. Doch wenn die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Staaten heute in Rom zusammen kommen, werden sie wohl auch über die Umbildung der EU-Kommission diskutieren. Dennoch will Rom die Unterzeichnungszeremonie nicht in den Hintergrund gerückt wissen. Immerhin bereitet es sich seit Wochen darauf vor.

Mehr als drei Millionen Euro wurden für die Renovierung des Kapitols, des römischen Rathauses, ausgegeben. Rund 600 DiplomatInnen werden erwartet, zu deren Schutz etwa 5.000 PolizistInnen und Militärs eingesetzt sind. Der römische Militärflughafen Ciampino ist seit gestern für drei Tage gesperrt.

Nachdem im Dezember des Vorjahres eine Einigung auf die EU-Verfassung unter der italienischen EU-Ratspräsidentschaft gescheitert ist, will Italien nun an ein Ereignis vor 47 Jahren anknüpfen. Am 25. März 1957 unterzeichneten Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg in Rom die Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Zehn Jahre später verschmolzen die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, EWG und Euratom zur Europäischen Gemeinschaft.

Die Grundlagen für die Verfassung wurden bereits 1997 gelegt. In Amsterdam verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs Vertragsänderungen - ohne sich auf Reformen über den institutionellen Aufbau der EU zu einigen. Beim Gipfel von Nizza im Dezember 2000 wurden die Stimmen- und Mandatszahlen für bis zu 27 Staaten festgelegt. Ein Jahr später enthielt die "Erklärung von Laeken zur Zukunft der Europäischen Union" den Beschluss eines Konvents, der mit VertreterInnen der Regierungen, der nationalen Parlamente, des EU-Parlaments und der -Kommission eine Verfassung entwerfen sollte. Im Juni 2003 legte der Konvent seinen Entwurf vor. Die Einigung auf die Verfassung erfolgte im Juni 2004.

Abstimmung in elf Staaten

Zwar wird der Vertrag nun abgesegnet, doch damit er in Kraft treten kann, müssen ihn alle Mitgliedstaaten ratifizieren. Dies erfolgt durch die nationalen Parlamente oder per Referendum. Elf Staaten haben bisher Volksabstimmungen über die EU-Verfassung angekündigt, und nicht in allen zeichnet sich derzeit eine Mehrheit dafür ab. So ist die Skepsis in Großbritannien und Polen weiterhin groß. In Frankreich ist die Gruppe der Befürworter ebenso stark wie jene der Gegner. In Österreich plant die Regierung keine Volksabstimmung. Ein Alternativszenario bei Ablehnung der Verfassung durch mehrere Länder gibt es offiziell noch nicht. Doch wie die Beispiele der Verträge von Maastricht und Nizza zeigen, können Staaten nach einem negativen Referendum mit Zugeständnissen zu einem positiven Votum bewegt werden.