BA-CA-Streubesitzaktionäre müssen ihre Karten bis spätestens 4. Juni aufdecken. | Wien. Mit dem geplanten Börsenrückzug seiner Tochter Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) hat der italienische Bankenriese UniCredit bisher jede Menge Staub aufgewirbelt. Nach wie vor ist UniCredit-Chef Alessandro Profumo nicht willens, sich dem Druck der restlichen BA-CA-Minderheitsaktionäre (3,65 Prozent) zu beugen und die Abfindung von 129,40 Euro pro Aktie aufzubessern. Profumo hält das Offert für angemessen. Den mitunter langwierigen und teuren Rechtsstreit, der nun droht, will er auf alle Fälle durchfechten.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 17 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Zu dem am 3. Mai in der Hauptversammlung (HV) gefassten Beschluss, die Minderheitsaktionäre hinauszudrängen (Squeeze-out), haben rund 100 BA-CA-Aktionäre Widerspruch zu Protokoll gegeben. In der UniCredit wird erwartet, dass davon eine Handvoll Aktionäre - Profi-Anleger wie etwa der britische Hedge-Fonds Polygon - Anfechtungsklagen einbringen.
Derartige Klagen sind nur dann zulässig, wenn sie bis spätestens ein Monat nach der HV eingebracht werden - im Fall BA-CA wäre das der 4. Juni - und sich gegen formale Fehler (etwa einen falsch zu Stande gekommenen Beschluss) richten. Die Höhe der Barabfindung bei Ausschluss der Gesellschafter darf jedoch nicht Gegenstand einer solchen Klage sein - wenngleich das Motiv auf eine höhere Abfindung und damit auf einen Vergleich zielt.
Laut Rechtsexperten dauert das Verfahren bei einer Anfechtungsklage im Regelfall 3 bis 5 Jahre, wenn kein Vergleich geschlossen wird. Mit der Klage kann die Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Firmenbuch (und so auch dessen Wirksamkeit) blockiert werden.
Die BA-CA bliebe weiter an der Börse notiert, Geld für den Streubesitz würde freilich auch keines fließen. "Im Sinne möglicher Kläger wie Polygon wäre das wohl nicht", heißt es in Wiener Finanzkreisen. "Die wollen schnell mehr Geld herausschlagen und sind an einem langen Verfahren gar nicht interessiert - eine Anfechtungsklage dient ihnen als Druckmittel."
Polygon fordert eine Barabfindung von mehr als 170 Euro je BA-CA-Aktie. Andere aus dem Profi-Lager wollen bis zu 200 Euro.
Übrigens: Wer das Verfahren verliert, hat sämtliche Kosten zu tragen - und die können erheblich sein.
Nachprüfungsverfahren
Neben einer Anfechtungsklage ist es jedem Aktionär bei einem Squeeze-out auch möglich, die Angemessenheit der Abfindung vom Gericht nachprüfen zu lassen - ohne Kostenrisiko (im Fall der Bank Austria hätte die UniCredit die Kosten zu tragen). Voraussetzung für ein Spruchstellenverfahren ist jedoch die Eintragung des Squeeze-out im Firmenbuch. Und die ist vorerst offen. Abzuwarten ist jedenfalls der 4. Juni.