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Bank ohne Geheimnis

Von Petra Tempfer

Politik
Künftig soll ein Richter bestimmen, ob Finanzbehörden ins Konto schauen dürfen.
© Corbis/2/Knill/Ocean

Die Koalition hat sich mit den Grünen auf die Details zur Konteneinsicht geeinigt, ein richterlicher Beschluss wird nötig. Damit ist der Weg frei für die Aufweichung des Bankgeheimnisses.


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Wien. Als einen Meilenstein, mit dem man auch an die "großen Fische" herankomme, bezeichnete Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann die Einigung zur Konteneinschau mit der Koalition, die am Donnerstag erfolgte. Nun ist der Weg frei für die Aufweichung des Bankgeheimnisses. Eigentlich waren es ja die Grünen, die dafür stets gekämpft hatten - allerdings unter der Voraussetzung, dass ein Richter vorab prüfen soll, ob Finanzbehörden Einschau in ein Konto erhalten. Und genau darauf hat man sich geeinigt: SPÖ und ÖVP erklärten sich am Donnerstag bereit dazu, der Einbindung eines Richters zuzustimmen.

Im Ministerratsbeschluss zur Steuerreform vom Dienstag, deren wohl strittigster Punkt das Bankgeheimnis war, waren lediglich die Einbindung eines Rechtsschutzbeauftragten und ein Vier-Augen-Prinzip vorgesehen. Derzeit ist es so, dass erst, wenn eine Behörde ein Gericht überzeugen kann, dass es gegen den Kontoinhaber einen begründeten Verdacht etwa auf Steuerhinterziehung gibt, eine Kontoöffnung verfügt werden kann.

Die Zeit, sich mit den Grünen zu einigen, drängte. Denn es war der letzte Ministerrat, in dem Regierungswünsche vor dem Sommer ins Parlament gebracht werden konnten - und ob der Gesetzesentwurf dazu Ende Juni im Nationalrat angenommen wird, stand und fiel mit der Zustimmung der Grünen. Die Regierung braucht nämlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit, und FPÖ, Neos und Team Stronach hatten bereits angekündigt, dass sie keinesfalls die Gesetzesänderung mittragen werden.

Nun haben die Grünen also herausverhandelt, dass doch ein Richter am Bundesfinanzgericht die Einschau genehmigen muss, und das innerhalb von drei Tagen. Gegen dessen Entscheidung kann bei einem Dreier-Senat am selben Gericht berufen werden, allerdings ohne aufschiebende Wirkung.

Eine weitere Neuerung ist, dass im Gegensatz zu bisher auch bei Fällen bis zu 100.000 Euro dieser neue Instanzenzug angewendet wird, also auch in kleineren Causen eine richterliche Genehmigung nötig ist.

Die Klubchefs der drei Parteien betonten, dass zwar noch in anderen Fragen einige Details zu klären sein werden - "grundsätzlich steht die Einigung aber", sagte SPÖ-Klubchef Andreas Schieder. Die SPÖ hatte ursprünglich am meisten mit der Einbindung eines Richters gehadert. Schieder könne mit der jetzigen Verständigung aber leben, sagte er.

100 bis 300 Verfahren wegen Konteneinschau im Jahr

ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka betonte, dass man nur an die echten Steuerbetrüger heran wolle. Er geht von 100 bis 300 Verfahren mit möglicher Konteneinschau im Jahr aus. Dafür sollen am Bundesfinanzgericht zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Lopatka ist überzeugt, dass die nun gefundene Lösung in seiner Partei mehrheitsfähig ist. Die steirische und die niederösterreichische Volkspartei hatten ja auch auf die Einbeziehung eines Richters gedrängt.

Bei den Oppositionsparteien, die von Anfang an gegen eine Aufweichung des Bankgeheimnisses waren, stieß die Einigung mit den Regierungsparteien auf geteiltes Echo. Die Neos begrüßten die nun präsentierte Lösung. Neos-Chef Matthias Strolz war überzeugt, dass seine Partei zum "Sieg der Freiheitsrechte" beigetragen habe. FPÖ und Team Stronach übten Kritik. Während die FPÖ fürchtet, dass nun "der erste Schritt zum gläsernen Bürger gesetzt" ist, sieht das Team Stronach "der Bespitzelung durch die Finanz Tür und Tor geöffnet".