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Banken müssen Verträge ändern

Von Matthias G. Bernold

Wirtschaft

Am Donnerstag war es an Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer, einen neuen Zwischensieg im Rechtsstreit mit den Banken zu verkünden: Laut Oberstem Gerichtshof (OGH) sind zwölf Klauseln in Verträgen der BA-CA rechtswidrig. Das Urteil wurde am Donnerstag zugestellt und ist damit rechtskräftig. Unterdessen sorgt die von der Raiffeisen Bank angekündigte Bankomat-Gebühr für massive Proteste.


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"Wenn es der OGH so will, werden wir die Vetragsklauseln ändern", kommentierte BA-CA-Chef Gerhard Randa lapidar das Erkenntnis des Höchstgerichts. Betroffen vom Urteilsspruch sind Klauseln in den Allgemeinen Bankbedingungen (ABB) der BA-CA wie etwa der Haftungsausschluss für von der Bank leicht fahrlässig verursachte Fehler, die Überwälzung des Missbrauchsrisikos bei Fälschung von Überweisungen durch Dritte oder die Ausschaltung von Datenschutzbestimmungen.

Frist zur Reparatur der rechtswidrigen Vertragsklauseln gibt es keine. Jede weitere Verwendung im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern ist illegal. "Wenn die Umsetzung nicht sofort erfolgt, gibt es Exekutionsmaßnahmen", drohte Böhmdorfer vor Journalisten. Wie er betonte, würden in den BA-CA-Filialen immer noch die gesetzwidrigen Formulare verwendet - auch auf der Homepage der Bank würden die ABB in unveränderter Form aufscheinen. Kurz nach der Pressekonferenz des Ministers war der Mangel allerdings behoben - keine der zwölf aufgehobenen Vertragsklauseln schien mehr (im ursprünglichen Wortlaut) auf der BA-CA Homepage auf.

Auch für die Vertragsschemata der anderen österreichischen Banken wird das Urteil Signalwirkung haben: "Solche Bestimmungen sind unhaltbar", erläuterte Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), "entweder ändern auch die anderen Banken ihre ABB, oder wir führen weitere Verbandsklagen". Auch ein Konsument, der nicht bei der BA-CA Kunde ist, könne sicher sein, "dass so eine Klausel nicht gegen ihn verwendet werden kann", betont Kolba.

Der Streit um kundenfeindliche Bankbedingungen währt schon lange. Bis zum Jahr 2000 standen die AGBöKr (Allgemeine Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen) in Gebrauch. Sie enthielten 55 gesetzwidrige Klauseln. Erst Verbandsklagen des VKI konnten die Banken bewegen, ab Anfang 2001 kundenfreundlichere Allgemeine Bankbedingungen (ABB 2000) einzuführen. Doch auch darin waren kundenfeindliche Bestimmungen enthalten. Gegen 17 dieser Klauseln ging der VKI erneut - stellvertretend für alle Banken gegen die BA-CA - vor.

Bankomat-Gebühren

Kritik übte der Minister auch an der von der Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien) angekündigten Vergebührung von Bankomat-Behebungen: Es sei nicht rechtens, "die Behebung von Geld, das der Konsument der Bank geborgt hat, zu bepreisen". Zumindest fünf Freibehebungen pro Monat müssten möglich sein, assistierte ihm Kolba in der gemeinsamen Pressekonferenz. Erwägt werden auch in dieser Angelegenheit Musterprozesse.

Für die Arbeiterkammer Wien ist die geplante Bankomat-Gebühr "völlig unakzeptabel". Banken, die auch planen, eine solche Gebühr einzuheben, sollten das jetzt öffentlich sagen, fordert AK-Konsumentenschützer Harald Glatz: "Die Konsumenten sollen sicher gehen, ob sie durch einen Bankenwechsel den ungerechtfertigten Gebühren entgehen". SPÖ-Konsumentensprecher Johann Maier sprach von einer "neuen Belastungswelle der Banken, die sich ein weiteres Körberlgeld holen wollen".

Die Raiffeisen Bank hatte am Mittwoch angekündigt, ab 2003 für Bankomat-Behebungen 55 Cent zu verrechnen, für Behebungen am Geldausgabeautomaten im Foyer 30 Cent. Abhebungen am Schalter kosten stolze 80 Cent.

Mehr Info im Internet: http://www.konsument.at