)
Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, ist für derartige Fälle die Sanktion des Insolvenzverfahrens vorgesehen, um sicherzustellen, dass wirtschaftlich nicht lebensfähige Teilnehmer das Spielfeld der Marktwirtschaft verlassen. Wird dieses Prinzip der Marktbereinigung aufgrund wirtschaftlichen Versagens - wie derzeit etwa in der Automobilindustrie - aus politischen Gründen durchbrochen, betrachten marktwirtschaftlich orientierte Ökonomen dies in der Regel als bedauerliche Verzerrung der sinnvollen Spielregeln.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 15 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Dass eben diese Spielregeln für besonders große Banken nicht in gleicher Form gelten, war hingegen schon vor Ausbruch der Finanzkrise selbst unter Ökonomen, denen kein übermäßiger Hang zu staatlichem Interventionismus nachgesagt werden kann, weitgehender Konsens. Banken erfüllen in der Volkswirtschaft eine singuläre, nicht substituierbare Funktion. Durch die enorme Vernetzung des Finanzwesens kann die Insolvenz einer Großbank weitere Institute zum Kippen bringen, zu unkontrollierbaren Dominoeffekten im gesamten Finanzwesen führen und ganze Volkswirtschaften in den Abgrund reißen. Daher war immer klar, dass wirklich große Banken im Ernstfall nicht einfach ihrem Schicksal überlassen, sondern mittels Intervention durch die jeweilige Notenbank oder den betreffenden Staat gerettet würden.
Als Folge der Finanzkrise gilt diese Ausnahme von der Regel des Marktaustritts nun aber nicht mehr bloß für international vernetzte Großbanken. Mittlerweile darf jedes Institut, welches die Größe einer Landsparkasse überschreitet, mit staatlicher Hilfe rechnen, wenn Liquidität oder Kapital knapp werden. Oder anders ausgedrückt: Die meisten Banken arbeiten heute mit einer impliziten Staatsgarantie, die noch dazu kostenlos ist und allenfalls zum Zeitpunkt ihrer Inanspruchnahme vergebührt wird. So wie die Prämien einer privaten Feuerversicherung aber auch nicht erst dann fällig werden, wenn es bereits gebrannt hat, sollten Banken - legt man marktwirtschaftliche Prinzipien zugrunde - dazu verpflichtet werden, für jene Staatsgarantien, auf die sie und ihre Geschäftspartner bauen dürfen, eine von der Größe und dem Risikoprofil des jeweiligen Instituts abhängige Versicherungsprämie entrichten zu müssen.
Alle Beiträge dieser Rubrik unter:
www.wienerzeitung.at/geldundmenschen
geldundmenschen@wienerzeitung.at
Stefan