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Banker-Boni auf dem Prüfstand

Von Karl Leban

Wirtschaft

Finanzmarktaufsicht nimmt nun auch Vergütungspolitik der Banken ins Visier.


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Wien. Unverschämt hohe und auf kurzfristigen Erfolg ausgerichtete Banker-Boni gelten als einer der Gründe für die schwerste Finanzkrise der Nachkriegszeit. Zumindest in Europa hat die Politik daraus Lehren gezogen und ein Regime ins Leben gerufen, um falsche Anreizsysteme zu unterbinden. Seit 2012 sind Boni, die Banker zusätzlich zu ihrem Fixgehalt kassieren, EU-weit strengeren Regeln unterworfen.

Ob sich die Geldhäuser an diese Richtlinien halten, werden die Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes ab nun regelmäßig überprüfen. So auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), wie deren Chefs, Helmut Ettl und Kurt Pribil, am Mittwoch ankündigten. In einem Rundschreiben hat die FMA die heimischen Institute zuletzt nochmals daran erinnert, worum es geht.

Anders als große Finanzplätze wie London und Frankfurt hat Österreich freilich nur wenige Gagenmillionäre unter den Bankern. Laut Ettl kamen 2011 - aktuellere Daten gibt es noch nicht - zwölf Bankchefs im Inland und zwei bei Osteuropa-Töchtern auf mehr als eine Million Euro (Fixum plus Bonus). Auch sonst kann von Gagenexzessen keine Rede sein. Im Regelfall seien bei leitenden Mitarbeitern 10 bis 30 Prozent der Gagen Extra-Bezüge in Form von Boni, was weit unter dem international üblichen Niveau liege, so Ettl. 30 Prozent seien es meist bei Managern, die etwa im Wertpapierhandel oder im Kreditgeschäft tätig sind. Durchschnittlich kämen diese auf einen Bonus von rund 37.000 Euro.

Im Großen und Ganzen dürfte das Verhältnis zwischen fixen und variablen Gehaltsbestandteilen im heimischen Banksektor demnach "angemessen" sein - so wie von der FMA verlangt.

Damit die Boni nicht aus dem Ruder laufen, muss der jeweilige Aufsichtsrat der Institute zukünftig einen eigenen Vergütungsausschuss etablieren. Als "besonders hoch" gilt der FMA ein Banker-Bonus, wenn 150.000 Euro im Jahr überschritten werden.

Grundsätzlich dürfen Boni anders als früher nicht mehr komplett ausgezahlt werden. Falls der Bonus etwa mehr als 100 Prozent des Fixums ausmacht, müssen 60 Prozent des Bonus über fünf Jahre verteilt gezahlt werden. Aber nur dann, wenn sich die Bank das zu dem Zeitpunkt auch leisten kann. Ist ein ganz schlechtes Jahr dabei, verfällt der anteilige Bonus für dieses schlechte Jahr, selbst wenn es danach wieder gut läuft. Nachzahlungen darf es nicht geben.

Läuft es bei einer Bank ganz schlecht und braucht diese auch noch Staatshilfe, sorgt die FMA dafür, dass gar kein Bonus ausgeschüttet wird. Das ist auch sanktionierbar. Ebenfalls neu: Wer Aktien als Bonus erhält, muss sie zumindest drei Jahre behalten. Bei ihren Kontrollen hat die FMA vor allem Großbanken im Visier.