Bei niedrigen Löhnen Sozialversicherungsbeitrag senken. | Erst in nächster Legislaturperiode. | Wien. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein denkt laut über weitere Förderungen im Niedriglohn-Bereich nach, um die Arbeitslosigkeit zu senken.
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Bis zur Geringfügigkeitsgrenze, die einem Monatseinkommen von 333 Euro entspricht, werden derzeit lediglich Beiträge für die Unfallversicherung fällig. Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge müssen hingegen nicht bezahlt werden.
Ab 333 Euro Monatseinkommen setzt die volle Sozialversicherungspflicht ein, wodurch Beschäftigte über dieser Grenze sprunghaft teurer werden. Der Effekt: Sie werden seltener beschäftigt.
Bartenstein kann sich vorstellen, dass die Beiträge für Kranken- und Pensionsversicherung über der Geringfügigkeitsgrenze nicht sofort in voller Höhe fällig werden, sondern, dass man bis zu einer Einkommensgrenze von "ungefähr 1000 Euro" eine Einschleifregelung vornimmt. Die Beiträge würden demnach stufenweise ansteigen, bis sie ab dieser Grenze die volle Höhe erreichen.
Teure Lösung
Dabei müsse aber gewährleistet sein, dass Niedriglohnbezieher, so wie bisher, voll versichert sind, sagt Bartenstein. Das geht wahrscheinlich nur über einen Budget-Zuschuss an die Sozialversicherungen, und dieser wird wohl beträchtlich sein, denn eine solche Lösung sei "sehr teuer", sagt der Wirtschaftsminister. Eine Größenordnung wolle er nicht nennen, ebensowenig wie Details der Einschleifregelung. Darüber sollten zunächst die Experten von Wifo und IHS nachdenken. An eine rasche Umsetzung denkt Bartenstein nicht. Man wolle zunächst eine Diskussion beginnen. Beschlossen werden könne ein solches Vorhaben aber erst in der nächsten Legislaturperiode.