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Bauern sollen bei Unfällen mit Kühen nicht mehr haften

Von Simon Rosner

Politik
Die zunehmende Mutterkuhhaltung ist auf Österreichs Almen zu einem Problem geworden. 
© Rosner

Ministerin Köstinger schickte Novelle in Begutachtung. Juristen sind skeptisch, dass Problem damit gelöst werden kann.


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Wien. Almbauern sollen in Zukunft nicht mehr für Unfälle mit Kühen auf ihren Weideflächen haften müssen. Darauf läuft ein Gesetzesentwurf hinaus, der am Freitag vom Landwirtschaftsministerium in Begutachtung geschickt wurde. Sie weist den Besuchern der Almen, also den Wanderern, eine Eigenverantwortung zu. Das hatte Ministerin Elisabeth Köstinger auch vor einigen Wochen schon angekündigt.

Nun ist die entsprechende Passage im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) fertig formuliert. Dem Paragraf 1320 soll laut Entwurf ein zweiter Absatz hinzugefügt werden, in dem explizit die "erwartbare Eigenverantwortung" der Besucher erwähnt wird. Zudem ist von "anerkannten Standards" in der Verwahrung der Tiere zu lesen. Diese bundeseinheitlichen Vorgaben müssen allerdings zunächst noch erarbeitet werden.

Bauern sollen nicht mehr haften

Das Ziel ist ein Haftungstransfer, wie aus begleitenden Unterlagen des Ministeriums hervorgeht: "Wenn Landwirte die bundesweiten Standards einhalten, haften sie nicht, Besucher tragen den Schaden selbst.". Bisher hätten die Bauern zur Gänze für den Schaden aufkommen müssen, heißt es aus dem Ministerium. "Die Angst vor Rechtsunsicherheit darf nicht zwischen Alm-Bauern und Touristen stehen. Mit der Gesetzesänderung schaffen wir Rechtssicherheit und Vertrauen", sagt Ministerin Köstinger.

Die Frage ist, ob dieser Entwurf tatsächlich auch zu mehr Rechtssicherheit führen wird. In vier Wochen –so lange dauert die Begutachtung – wird man vermutlich etwas mehr wissen. Es ist anzunehmen, dass eine Vielzahl von Stellungnahmen einlangen wird. Ein dezidierter Haftungsausschluss steht jedenfalls nicht so explizit in dem neuen Absatz des AGBG.

Landwirte erarbeiten Standards selbst

"Wer haftet, werden wohl hoffentlich weiterhin Gerichte beurteilen", sagt der auf Schadenersatzrecht spezialisierte Grazer Anwalt Patrick Panholzer. Er vermutet, dass die Novelle für die juristische Praxis relativ wenig ändern wird. Der Anlassfall, der diese Gesetzesinitiative ins Rollen gebracht hatte, der Tod einer deutschen Touristin im Jahr 2014 nach einer Kuh-Attacke, passierte zudem auf einer öffentlichen Straße. Panholzer glaubt nicht, dass das Gericht mit dieser neuen Passage anders geurteilt hätte. (Der Bauer war in erster Instanz zu Schadenersatzzahlungen verurteilt worden). Und auch der Verfassungsjurist Peter Bußjäger gibt sich gegenüber der "Wiener Zeitung" in einer ersten Reaktion skeptisch. "Ich habe den Verdacht, es werden mit dieser Novelle eher mehr Probleme geschafft als gelöst. So klar scheint mir das nicht."

Die neuen Standards für die Haltung und Verwahrung der Tiere, die die Landwirte künftig von einer Haftung ausschließen sollen, werden laut Köstinger in einigen Wochen vorgelegt. Sie sollen von den Bauern und der Almwirtschaft selbst erarbeitet werden. Das scheint potenziell ein kritischer Punkt für die Begutachtung. "Normal werden diese von Sachverständigen mitgestaltet, und es gibt auch landwirtschaftliche Sachverständige. Die Landwirtschaftskammer ist ja eine Interessensvertretung, das hielte ich für problematisch.

Jurist Panholzer von der Kanzlei Scherbaum/Seebacher verweist auf bereits existierende Standards. Er sagt: "Sie gibt es zwar nicht vom Ministerium, aber von der Judikatur." So muss etwa bei einer Weide an einer öffentlichen Straße ein Zaun aufgestellt werden, das sei den Bauern zumutbar. "Diese Standards wird man nicht oder nur marginal ändern können", sagt Panholzer.