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Bawag: Neun mal "nicht schuldig"

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Weninger bei Bilanzfälschung noch unschlüssig. | Elsner blieb am Nachmittag fern. | Schöffin erlitt Kreislaufkollaps. | Wien. Der zweite Tag im Bawag-Prozess begann, wie der erste geendet hatte: heiß. Bereits in der Früh wurden im Gerichtssaal 29 Grad gemessen. Auch inhaltlich wurde dort angeknüpft, wo am Montag Nachmittag abgebrochen wurde, nämlich bei den Plädoyers der Verteidiger. | Der Anwalt von Ex-Bawag-Vorstand Hubert Kreuch verteidigte das Vorgehen der Angeklagten, den Aufsichtsrat (AR) der Bank nicht über die Verluste aus den Karibik-Geschäften zu informieren, da in diesem nichts geheim bleiben konnte. Die daraus erwachsene Berichterstattung hätte unweigerlich zu einem Run auf die Bank geführt, woraus dieser ein wesentlich größerer Schaden entstanden wäre.


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Eine anerkannte Person

Für Ex-Bawag-Vorstand Christian Büttners Anwalt sei Bawag-Chef Helmut Elsner damals eine im politischen und wirtschaftlichen Leben anerkannte Person gewesen. "Wie sollte Büttner dann den leisesten Verdacht haben?" Josef Schwarzecker war laut seinem Anwalt im Bankvorstand nur für den Bereich IT zuständig. Da er sich als Techniker im Investment-Metier nicht ausgekannt habe, habe er davon ausgehen müssen, dass alles seine Richtigkeit gehabt habe. Auch der Banken-Prüfer Robert Reiter habe sich, so sein Verteidiger Thomas Kralik, darauf Verlassen, dass die ihm vorgelegten Bilanzen korrekt seien. Über die Stiftungen, die zur Vertuschung der Verluste konstruiert wurden, sei er erst im Nachhinein informiert worden. Daher gehe der Vorwurf des Beitrags zur Untreue ins Leere. Kralik bezweifelte außerdem die Schadenshöhe von 1,4 Milliarden Euro. Die ersten Verluste, rund 600 Millionen, seien normale Spekulationsverluste und dürften nicht in den vorgeworfenen Betrag miteinberechnet werden. Auch das von Investmentbanker Wolfgang Flöttl übertragene Vermögen reduziere die Verluste.

Die folgende Pause wurde dadurch verlängert, als eine Schöffin aufgrund der großen Hitze einen Kreislaufkollaps erlitt. Mit reichlich Wasser ausgestattet konnte sie ihren Dienst jedoch fortführen.

Unschuldig, aber . . .

Nach den Plädoyers der Verteidiger stellte Richterin Claudia Bandion-Ortner die Frage, ob sich die Angeklagten schuldig bekennen oder nicht. Wie zu erwarten hieß es neun mal "nicht schuldig", obwohl die Richterin bereits am Montag erklärt hatte, dass sich ein Geständnis positiv auf das Strafmaß auswirken würde. Nur Ex-Bawag-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger erklärte, dass er beim Vorwurf der Untreue nicht schuldig sei, bei der Bilanzfälschung für sich jedoch noch kein Urteil gefällt habe.

Bandion-Ortner befragte schließlich die Angeklagten zu ihren beruflichen Laufbahnen sowie ihren Wohn- und Vermögensverhältnissen. Den Beginn machte Helmut Elsner, der bedauerte, "dass sich von abertausenden Entscheidungen ein verschwindender Bruchteil im Nachhinein als falsch herausgestellt hat." Hinterher sei man immer klüger. "Die Yen-Spekulationen hätten wir nicht machen lassen, wenn man gewusst hätte, dass sich die Prognosen der Weltbank und von anderen als nicht richtig herausstellen." Nach seiner Befragung verließ Elsner noch vor der Mittagspause den Gerichtssaal in Richtung Behandlungszimmer, wo er mit Sauerstoff beatmet wurde. Auch für den Nachmittag ließ ihn sein Anwalt entschuldigen. Viel verpasst hat er dabei nicht, denn insgesamt ergaben die Biographien der Angeklagten wenig Neues. Die Ausnahme war wiederum Günter Weninger, der sich selbstkritisch gab und einräumte, seiner Aufgabe als Aufsichtsratschef wohl nicht gewachsen gewesen zu sein.

Für Staunen unter den wenigen Prozessbesuchern sorgten die zahlreichen Funktionen der Angeklagten - meist als Aufsichtsräte - und die mitunter fürstliche Entlohnung für diese Nebenjobs.

Drittes Opfer der Hitze

Das Thermometer im Gerichtssaal war in der Zwischenzeit auf über 30 Grad gestiegen, als die Hitze mit der Schriftführerin ihr drittes Opfer an diesem Tag forderte. Schließlich unterbrach die Richterin die Verhandlung. Aufgrund veralteter Technik ist es nicht möglich, im Gerichtssaal Klimageräte aufzustellen, da dies das Stromnetz im Haus überlasten würde.