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Bawag: Weninger gibt Falschaussage zu

Von Wolfgang Zaunbauer

Wirtschaft
Weninger - im Bild mit der "Wiener Zeitung" vom Samstag - hat Verzetnitsch schon vor 2000 informiert. Foto: ap

"Verzetnitsch schon im Oktober 1998 informiert." | Prozess um zwei Wochen verlängert. | Wien. Was sich schon länger abgezeichnet hat, ist seit gestern, Montag, Gewissheit: Die Urteile im Bawag-Prozess werden nicht am 31. Oktober gefällt. Vielmehr hat Richterin Claudia Bandion-Ortner acht weitere Verhandlungstage angesetzt. Damit erhöht sich die Zahl der Verhandlungstage auf 52 - vorerst. Die Richterin: "Schauen wir mal, ob wir damit durchkommen." Allgemein wird erwartet, dass auch der neue Urteilstermin, der 15. November, nicht eingehalten wird.


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Inhaltlich ging es am Montag, dem 13. Verhandlungstag, um jene Vorstandssitzung vom 27. Oktober 1998, in der der Präsident des Aufsichtsrats (AR), Günter Weninger, genauer über die Verluste durch die Flöttl-Geschäfte (639 Millionen Dollar) informiert wurde. In seiner Befragung ließ Weninger mit der Meldung aufhorchen, dass er als seinerzeitiger Finanzchef des ÖGB wenige Tage später, wahrscheinlich am 30. Oktober, den damaligen Gewerkschafts-Boss Fritz Verzetnitsch über die Verluste der Bawag informiert habe.

Zur Erinnerung: Verzetnitsch hat bisher stets behauptet, erst im Jahr 2000, als die Bank nur aufgrund einer ÖGB-Garantie überhaupt bilanzieren konnte, von den Problemen der Bawag erfahren zu haben. Auch Weninger hatte dies im Vorverfahren jeweils so dargestellt.

Ob er also im Vorverfahren eine Falschaussage getätigt habe, wollte die Richterin wissen. "Ich wollte Verzetnitsch nicht so weit in die Sache hineinziehen", meinte Weninger. Er und der ÖGB-Präsident seien in den Medien sehr stark angegriffen worden, "als ob wir die Millionen in der Karibik versenkt hätten". Verzetnitsch ist für den 19. September als Zeuge vorgeladen.

Schließlich kritisierte Weninger die Indiskretionen der Ermittlungsbehörden. Seine Aussagen bei der Sonderkommission seien ein bis zwei Tage später in der Presse gestanden.

"Als undicht berüchtigt"

Mit Indiskretionen anderer Art ging es dann weiter. Konkret um jene Telefonate, die am 27. Oktober mit dem Bawag-Anwalt Johann Gehmacher geführt wurden. Elsner wollte vom Vertrauensanwalt der Bank wissen, inwieweit der als undicht berüchtigte AR über die aktuelle Situation informiert werden müsse. Der Vorstand fürchtete, dass aus dem AR vertrauliche Informationen an die Medien weitergeleitet werden könnten, was zu negativer Berichterstattung geführt hätte. In der Folge wäre ein Run auf die Bank zu befürchten gewesen.

Dem Anwalt wurde die Situation, so der Tenor der Angeklagten, abstrakt geschildert. Laut dem damaligen Generalsekretär, Peter Nakowitz, in etwa so: "Einem Freund von mir ist etwas passiert . . ." Die Antwort Gehmachers, der im Oktober als Zeuge vorgeladen ist, lautete: Der Vorstand habe alles zu tun, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Falls die Bank durch die Indiskretionen des AR gefährdet sei, stehe das Wohl des Unternehmens über dem Informationsbedürfnis der Aufsichtsräte. Daran hielt sich der Vorstand dann auch.