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Bawag: Wer haftet wann?

Von Sissi Eigruber

Analysen

Trotz Haftungsvereinbarungen wenig Klarheit. | Ohne Einigung mit Klägern bleibt Schadensausmaß offen. | Das Gesetz über die 900 Millionen-Euro Bundeshaftung für die Bawag ist längst beschlossen, die Banken und Versicherungen haben sich über ihre 450-Millionen-Finanzspritze geeinigt und nun ist dem Vernehmen nach auch eine Einigung mit den Bawag-Klägern aus den USA in greifbarer Nähe. Zudem gibt es auch noch die Bundeshaftung für alte Einlagen bei der P.S.K. über rund 5,5 Milliarden Euro.


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Die Rettung der "Bawag P.S.K" ist damit gesichert. Doch der Teufel steckt wie immer im Detail. Und da gibt es noch zahlreiche Unklarheiten. Die werden unter anderem dann offensichtlich, wenn ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer kundtut, dass der ÖGB nicht daran denke, für die Verluste der Bank aus den USA zu haften. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hat diese Aussagen zurückgewiesen: "Wenn der Eigentümer nicht dafür haften wolle, wer soll dann dafür haften?", so Schüssel.

Also wer haftet nun wann wofür? Das ist die entscheidende Frage - spätestens dann, wenn die Bawag in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Dies wird zwar hoffentlich nicht passieren, doch dafür sind die Haftungen schließlich gedacht.

In das Gesetz über die Bundeshaftung für die Bawag wurde nach Intervention von SPÖ und Grünen eine Klausel aufgenommen, durch welche eine Vernichtung des ÖGB verhindert werden soll. Laut dieser Bestimmung haftet er nun nur so weit für die Bawag, als er dadurch nicht selbst insolvent wird. Doch wer soll das beurteilen? Grundsätzlich müsste die Grenze bei der Bilanzierungsfähigkeit gezogen werden. Von Seiten des ÖGB heißt es, dass dieser Punkt noch nicht im Detail geklärt ist und wohl auch Diskussionspunkt der aktuellen Sitzung am Dienstag war, zu der Bawag-Vorstand, Aufsichtsrat, ÖGB-Präsidium und Vertreter der Finanzbehörden zusammen gekommen sind.

Wofür der ÖGB haftet und vor allem in welchem Umfang ist also weiter offen. SP-Budgetsprecher Christoph Matznetter vertritt im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" die Ansicht, dass der ÖGB eigentlich überhaupt nicht haften müsste und mit seiner Haftungszusage als Bawag-Aktionär weiter geht, als er müsste. Matznetter sieht vielmehr ein Versagen der Bankenaufsicht, und dafür hafte schließlich die Republik. Demnach müsste der ÖGB versuchen, sich bei der Republik schadlos zu halten, so Matznetter.

Die Frage der Schuld an dem Bawag-Debakel wird also weiter herumgeschoben. Solange es nicht notwendig ist, dass die Haftungen zum Einsatz kommen, bleibt Zeit, die Details zu klären. Die entscheidende Frage für die Zukunft der Bank ist sicherlich, ob eine Einigung mit den Klägern aus den USA zustande kommt. Erst dann lässt sich abschätzen, wie viel Geld der Bawag, dem ÖGB, dem Bund und damit den Steuerzahlern die abenteuerlichen Geschäfte der Bawag in Summe kosten werden.