Mitarbeiterstiftung hat Klage wegen Vorzugsaktien nun beantwortet. | Notar fühlt sich als "Erfüllungsgehilfe".
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Wien. Dass die BayernLB im Jahr 2007 die Mehrheit an der Kärntner Hypo zu einem klar überhöhten Preis gekauft haben soll, ist nicht neu. Allerdings wirken die Größenordnungen, die genannt werden, immer gravierender.
In einer Klage, die die BayernLB gegen die Hypo-Mitarbeiterstiftung eingebracht hat und die der "Wiener Zeitung" vorliegt, zitieren die Münchner aus einer von ihnen nun in Auftrag gegebenen Wertberechnung. Dieser zufolge hätte der höchste angemessene Kaufpreis für 100 Prozent der Hypo-Aktien 2,2 Milliarden Euro ausgemacht. Tatsächlich zahlte die BayernLB in einem ersten Schritt für 50 Prozent plus eine Aktie 1,625 Milliarden Euro. Man ging also von einem 100-Prozent-Preis von 3,25 Milliarden Euro aus - um knapp 50 Prozent mehr als nun im Nachhinein gerade noch für angemessen erachtet wird.
Wert verschlechtert
Zusätzlich zu beachten ist, dass der tatsächliche Unternehmenswert sogar noch unter dem gerechtfertigten Kaufpreis liegt. In der Vergangenheit wurde dies mit einem sogenannten Paketzuschlag begründet. (Ein Käufer, der eine Mehrheit erwirbt, zahlt einen gewissen Aufschlag auf den reinen Aktienwert.) Inklusive eines zweiten Aktienzukaufs Ende 2007 habe die BayernLB einen Kaufpreis von rund 1740 Millionen Euro bezahlt, obwohl diese Aktien - wie sich später herausgestellt habe - weniger als 974 Millionen Euro wert gewesen wären, heißt es in der Klage. Demnach wäre der Deal also um mindestens 80 Prozent über dem Aktienwert durchgezogen worden.
Darüber hinaus habe sich Letzterer gegen Ende 2007 deutlich verschlechtert, wird argumentiert. Als die BayernLB der Mitarbeiterstiftung knapp vor Jahresende um 107 Millionen Euro weitere Aktien abkaufte, wären diese eigentlich weniger als 35 Millionen Euro wert gewesen.
Wie berichtet, fühlt sich die BayernLB von der Mitarbeiterstiftung als einer der ursprünglichen Anteilsverkäuferinnen getäuscht. Die Münchner wollen nun Schadenersatz. Die Mitarbeiterstiftung hat mittlerweile eine Klagebeantwortung eingebracht. Bisher wurde jedes Fehlverhalten bestritten.
"Nicht zuständig"
Ansatzpunkt für die Klage ist der Verkauf von Hypo-Vorzugsaktien in den Jahren 2006 und 2007, bei denen manchen der Aktionäre das Recht eingeräumt wurde, die Aktien ab einem bestimmten Zeitpunkt zurückzuverkaufen. Derartige Put-Optionen könnten einer Anrechnung dieses Kapitals als Kernkapital in der Bilanz entgegenstehen: Die Bayern behaupten, dass ihnen die genaue Ausgestaltung verheimlicht worden wäre. Die Justiz ermittelt, alle Betroffenen haben bisher jedes Fehlverhalten bestritten.
Jener Notar, der in die Abwicklung der Optionsverträge eingebunden gewesen ist, hat als Zeuge ausgesagt, er habe nunmehr das Gefühl, als "Erfüllungsgehilfe" von den damaligen Hypo-Vorständen missbraucht worden zu sein. Ex-Hypo-Chef Siegfried Grigg hat im Juni bei der Staatsanwaltschaft zu Protokoll gegeben, dass er erst Mitte 2010 von "möglicherweise eigenmittelschädlichen Put-Optionen" erfahren habe. Zwar trägt zumindest eine derartige Vereinbarung seine Unterschrift. Er habe die Dokumente 2006 vorher nur kurz durchgeblättert, so Grigg.
Er sei davon ausgegangen, dass es sich um ein Vertragswerk wie jenes bei einer ersten Vorzugsaktien-Tranche im Jahr 2004 gehandelt habe. (Damals hatte es keine Put-Optionen gegeben.) Niemand habe ihn auf Nebenvereinbarungen hingewiesen, so Grigg. Überhaupt sei er für Wertpapiergeschäfte nicht zuständig gewesen. "Selbst wenn ich gesehen hätte, dass bei diesem Vertragswerk eine Vereinbarung dabei ist, die dem Vorzugsaktionär ein Rückverkaufsrecht einräumt, glaube ich nicht, dass ich erkannt hätte, dass das für die Eigenmittel-Anrechenbarkeit dieser Aktien auf Konzernebene problematisch sein könnte."
Nicht zuletzt die Entwicklung bei der Hypo schlägt sich derzeit negativ auf die Bilanz der Bankhilfen der Republik nieder. Insgesamt hat der Bund bei diesen bis 30. Juni 2011 um 237 Millionen Euro mehr ausgegeben als eingenommen.