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Streitwert von 50 auf 10 Millionen Euro reduziert und Strategiewechsel.
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Wien. Die BayernLB hat offenbar die Hoffnung aufgegeben, im Prozess gegen die Hypo-Mitarbeiterstiftung ans große Geld zu kommen. Bei einer Verhandlung am Mittwoch am Handelsgericht Wien schränkte die Münchner Ex-Hypo-Mutter den Streitwert der Klage von 50 Millionen auf 10 Millionen Euro (samt Zinsen und Kosten) ein. Begründung: Man hätte Einsicht in Unterlagen der Stiftung erhalten, die zeigen würden, dass sich deren Vermögen nur noch auf rund neun Millionen Euro beläuft.
Durch die Reduktion entschärft sich auch deutlich die Frage Prozesskosten, die sich am Streitwert bemessen. Da neben BayernLB und Mitarbeiterstiftung auch noch fünfzehn sogenannte Nebenintervenienten entweder bereits zum Verfahren zugelassen sind oder eine Zulassung begehren, fällt das ordentlich ins Gewicht.
Auch inhaltlich hat es am Mittwoch einen bemerkenswerten Strategiewechsel seitens der BayernLB gegeben: Wie berichtet, werfen die Münchner der Mitarbeiterstiftung - der sie 2007 Hypo-Aktien abgekauft haben - vor, sie habe sie damals in Bezug auf die Existenz angeblich eigenkapitalschädlicher Nebenvereinbarung zwischen der Hypo und mehreren ihrer Vorzugsaktionäre getäuscht. Positiv für die BayernLB ist, dass ein Notar in seiner Einvernahme bestätigt hat, dass fünf solche Nebenvereinbarungen - von denen heute meist nur noch Entwürfe existieren - bei ihm unterschrieben und beglaubigt worden wären.
Allerdings muss bewiesen werden, dass die Stiftung darüber Bescheid wusste. Ein Trumpf-Ass droht den Münchnern dabei abhanden zu kommen: Bisher wurde behauptet, die Mitarbeiterstiftung, die über eine Tochter selbst solche Vorzugsaktien gekauft hatte, habe eine mündliche Nebenvereinbarung geschlossen. Das ließ sich jedoch bisher anhand von Zeugenaussagen nicht beweisen, weshalb sich die Bayern nun auf eine andere Vereinbarung stützen, aus der indirekt abgeleitet werden könnte, dass die Vorzugsaktien nicht richtig in der Bilanz verbucht worden wären. Das stellt die Argumentation einer vorsätzlichen Täuschung allerdings auf deutlich wackeligere Beine, als wenn es eine direkte Nebenabrede gegeben hätte. Alle Betroffenen haben alle Vorwürfe immer bestritten.