Ex-Hypo-Mutter hofft auf Material für laufenden Millionenprozess.
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Wien. In ihrer 50 Millionen Euro schweren Klage gegen die Hypo Alpe Adria Mitarbeiterstiftung stützt sich die BayernLB bereits jetzt auf Unterlagen der Hypo-internen sogenannten CSI-Ermittler. Nun will die ehemalige Hypo-Mutter noch tieferen Einblick in die österreichischen Akten nehmen - was auch der Kärntner Bank am Ende des Tages auf den Kopf fallen könnte.
Der "Wiener Zeitung" liegt ein Ende Oktober gestellter Antrag auf Akteneinsicht der BayernLB beim Handelsgericht Wien vor. Die Münchner verlangen Zugang zum Akt einer 48-Millionen-Euro-Klage der Hypo gegen insgesamt zwölf ehemalige Vorstandsmitglieder, Berater, Stiftungen und Beteiligungsgesellschaften. Laut Antrag erhofft sich die BayernLB Aufschluss über Nebenvereinbarungen bei früheren Vorzugsaktiengeschäften der Hypo. Wie berichtet, werfen die Münchner der Mitarbeiterstiftung vor, sie in Bezug auf diese Nebenvereinbarungen getäuscht zu haben. Die BayernLB behauptet, dass sie bei Kenntnis der genauen Umstände 2007 der Stiftung keine Anteile an der Hypo abgekauft hätte.
Die Mitarbeiterstiftung hat ihrerseits der Hypo den Streit verkündet, wobei die Bank dem Verfahren auf Seiten der Stiftung beitreten will. Letztlich muss die Hypo nämlich fürchten, dass - falls die BayernLB den Prozess gewinnt - die Stiftung versucht, sich ihrerseits bei der Hypo schadlos zu halten. Auch der Republik Österreich wurde der Streit verkündet.
Vorzugsaktien im Fokus
Pikanterweise könnte die BayernLB nun die von der Hypo - im anderen Verfahren - vorgelegten Beweise gegen die Stiftung und die sogenannten Nebenintervenienten verwenden. Zwar geht es in der Hypo-Klage, an der die Münchner nun so großes Interesse haben, um eine andere Vorzugsaktien-Problematik. Dennoch haben die Anwälte der Hypo in einem Exkurs auch auf die von den Bayern kritisch beäugten Nebenabreden verwiesen und sogar einen angeblichen Schaden daraus berechnet - die "Wiener Zeitung" berichtete. Das steht diametral zur Verteidigungslinie der Mitarbeiterstiftung, die im Verfahren gegen die BayernLB grundsätzlich bestreitet, dass es überhaupt solche - kernkapitalschädlichen - Nebenvereinbarungen gegeben hat.
Alle Betroffenen haben bisher sämtliche Vorwürfe immer entschieden zurückgewiesen. Anfang November hat der zuständige Richter den Parteien der Hypo-Klage die Möglichkeit eingeräumt, Einwände gegen die Gewährung der Aktensicht darzulegen.