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Beamte belasten Gorbach

Von Brigitte Pechar

Politik

Zeugen bestätigten Übernahme des Vorschlags der Telekom zur Universaldienstverordnung. | Gorbach soll Telekom Körberlgeld von 10 Millionen jährlich verschafft haben.


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Wien. Der erste Tag der Zeugeneinvernahme im parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der die Causa Telekom an den Beginn gestellt hat, förderte am Donnerstag gleich einmal Interessantes zutage: Das Infrastrukturministerium hat den Vorschlag der Telekom Austria für eine Novellierung der Universaldienstverordnung eins zu eins übernommen.

Im Hintergrund dieser Debatte steht der Vorwurf an den früheren Infrastrukturminister Hubert Gorbach (FPÖ, BZÖ), dass er diese Novelle forciert haben soll und nach seinem Ausscheiden aus der Politik von der Telekom dafür rund eine Viertelmillion Euro über den Lobbyisten Peter Hochegger erhalten haben soll.

Diese Novelle zur Universaldienstverordnung, die im Bundesgesetzblatt vom 24. Oktober 2006 veröffentlicht wurde, nimmt die kostenlosen Mehrwertnummern (0800, 0810 und 0820) vom ungehinderten Zugang aus. Das ermöglichte der Telekom als Marktführer, von den privaten Mitbewerbern eine Gebühr für 0800-Anrufe in telekomfremde Netze einzuheben. 10 Millionen Euro soll das der Telekom jährlich gebracht haben.

Die für die Ausarbeitung der Universaldienstverordnung zuständige leitende Beamtin in der Fernmeldebehörde im Ministerium, Ministerialrat Eva-Maria Weissenburger, sagte aus, von ihrem Vorgesetzten Christian Singer den Hinweis bekommen zu haben, den vorgelegten Entwurf zu Novellierung zu übernehmen. "Mir ist der Auftrag erteilt worden, einen Text anhand des von der Telekom vorgelegten Entwurfes zu übernehmen."

Singer, der als zweiter Zeuge vernommen wurde, sagte aus: "Es gab eine übertragene Weisung des Ministers." Darüber habe er auch einen Aktenvermerk angefertigt. Rüdiger Schender, damals Kabinettschef von Gorbach, habe ihm aufgetragen, den von der Telekom übermittelten Text unverändert umzusetzen. Rein rechtlich sei der Kabinettschef natürlich nicht weisungsbefugt, aber "wenn der Kabinettschef sagt, ,so machen wir das, ist das der transportierte Wille des Ministers", erklärte Singer.

Der ehemalige Spitzenbeamte des Verkehrsministeriums, Ministerialrat Alfred Stratil, hat ebenfalls ein Sittenbild der Gesetzgebung gezeichnet. Das Ministerbüro von Gorbach habe gar keine Begutachtung der Novelle der Universaldienstverordnung gewünscht. Was bei den zuständigen Beamten auf ablehnende Haltung stieß, man habe sich mit dieser Rechtsmeinung auch durchgesetzt. Stratil selbst erfuhr im U-Ausschuss, dass er von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter wegen des Vergehens der Geschenkannahme geführt wird. "Ich habe nie irgendein Geschenk angenommen", so Stratil.

Erster Eklat: Zeuge Serentschy blieb fern

SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss Hannes Jarolim erinnerte an ein Treffen im Verkehrsministerium bei dem damaligen Hausherrn Minister Gorbach, an dem der Lobbyist Hochegger und der Chef der Telekom-Regulierungsbehörde RTR, Georg Serentschy, teilgenommen haben sollen. Jarolim mutmaßt, dass hier besprochen wurde, der Telekom ein Körberlgeld von 10 Millionen Euro im Jahr zukommen zu lassen.

Serentschy war dazu als Zeuge geladen, hat aber am Mittwoch Abend abgesagt. Das wollten sich die Mitglieder des U-Ausschusses nicht bieten lassen. Sie haben ein Bußgeld für den amtierenden RTR-Boss bei Gericht beantragt. Außerdem wurde eine neuerliche Ladung für den 31. Jänner ausgesprochen und eine polizeiliche Vorführung angedroht.

Serentschy hatte sein Fernbleiben damit begründet, dass er erst 24 Stunden zuvor erfahren habe, dass er bei Gericht als Beschuldigter und nicht als Zeuge geführt werde. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte dies, sagte aber, dass sich der Verdacht bisher "nicht erhärtet" habe.

Der frühere Richter und Präsident des Rechnungshofes, Franz Fiedler, meinte zum Fernbleiben Serentschys: "Es war nicht klug, überhaupt nicht zu kommen." An sich sei die Rechtslage ganz klar, erklärte er der "Wiener Zeitung": Geladene Zeugen müssen vor dem U-Ausschuss erscheinen. Sie können sich aber der Aussage auf einzelne Fragen entschlagen, wenn sie sich damit einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen oder sich selbst belasten würden. Zwar sei auch der Antrag auf eine Gesamtentschlagung möglich. Dem müsste jedoch der gesamte Ausschuss zustimmen. Das komme aber nie vor.