Streng vertrauliche Prüfung der 3,1 Milliarden Euro Darlehen der Bayern.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 12 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Klagenfurt/Wien. Im Match zwischen der notverstaatlichten Hypo Alpe Adria Bank International, der Republik Österreich und der Bayerischen Landesbank (BayernLB) geht es jetzt anscheinend ans Eingemachte. Im Mittelpunkt stehen jene 3,1 Milliarden Euro Darlehen, die die BayernLB der früheren Tochter Hypo Alpe Adria gewährt hat. Denn der renommierte Grazer Sachverständige Fritz Kleiner kommt in seinem 700 Seiten starken Gutachten zum Schluss, dass diese Zuschüsse aus Bayern, falls sie der Verlustabdeckung dienten, als Eigenkapitalersatz gewertet werden könnten. Was nichts anders hieße: Die 3,1 Milliarden Euro müsste die Hypo nicht an die Bayern zurückzahlen.
Um den Tatbestand "Eigenkapitalersatz" rechtlich zu erhärten, hat die Hypo einen "beschränkten Adressatenkreis" von Wirtschaftsprüfern eingeladen, an der Ausschreibung zur Auftragsvergabe "Analyse des Kleiner-Gutachtens" teilzunehmen. Morgen, Donnerstag, müssen die Wirtschaftsprüfer ihre "rechtsverbindlichen Angebote" legen.
"Streng vertraulich"
"Das Mandat umfasst die Durchsicht und rechtliche Analyse des vom Sachverständigen Fritz Kleiner erstellten Gutachtens zur Eigentümerschaft der BayernLB, insbesondere im Hinblick auf Fragen des Eigenkapitalersatzgesetzes sowie gegebenenfalls der Einlagenrückgewähr", heißt es in der Ausschreibung mit der Geheimhaltungsstufe "Streng vertraulich". "Aufbauend auf dem vorliegenden Gutachten sind jene wirtschaftlichen Fragen zu prüfen, die notwendig sind, um rechtliche Ansprüche der Hypo Bank International gegenüber ehemaligen Gesellschaftern geltend zu machen." Nachsatz: "Für Ihr Angebot werden Sie das Gutachten des Sachverständigen Dr. Kleiner benötigen. Wir stellen Ihnen die Zusammenfassung des Gutachtens zur Einsicht zur Verfügung." Sollte für die Erstanalyse "die Einsichtnahme in weitere Teile des Gutachtens notwenig sein, muss der "Anbieter" diese "ausdrücklich anfordern" und mit der Bank absprechen. Danach werden die Wirtschaftsprüfer zu einem Präsentationstermin, von der Bank "Beauty Contest" genannt, nach Klagenfurt bzw. Wien geladen, bei dem die Teilnehmer ihre Honorarforderungen und -bedingungen inklusive "Rabattstaffel bei Stundensätzen", Honorarobergrenze und Referenzprojekte bekanntgeben müssen. Zugleich "wird die persönliche Vorstellung bei der Auswahl des Wirtschaftsprüfers eine gewichtige Rolle spielen".
Abgabe im September
"Der Abgabetermin des Gutachtens ist mit der Hypo abzustimmen, spätestens jedoch am 10. September 2012", heißt es in der Ausschreibung. Bis 31. Dezember müssen sich die Wirtschaftsprüfer an ihr Angebot binden. Indes lässt sich die Hypo die Hintertüren weit offen: Sie ist "nicht zur Beauftragung eines Bieters verpflichtet", heißt es in den Unterlagen weiter. "Die Auswahl eines Bestbieters bedeutet nicht, dass es auch zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung kommen muss." Gutachter Kleiner wollte zum "Beauty Contest" keine Stellungnahme abgeben. Seitens der BayernLB wurde am Dienstag bekräftigt, dass man erwarte, dass die Hypo "ihre vertraglichen Rückzahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt".