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Bedrohung für Hypo-Haircut?

Von Karl Leban

Wirtschaft

Betroffene Nachranggläubiger könnten sich bilaterale Investitionsschutzabkommen zunutze machen, um internationales Schiedsgericht einzuschalten.


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Wien. Kommenden Dienstag wird das Parlament das Gesetz zur weiteren Abwicklung der staatlichen Krisenbank Hypo Alpe Adria beschließen - mit den Stimmen der Regierungsparteien. Zwar gilt es in einigen Punkten als höchst umstritten, vor allem, was den Schuldenschnitt von 890 Millionen Euro bei den vom Land Kärnten garantierten Nachranganleihen betrifft. Doch Finanzminister Michael Spindelegger lässt das kalt. Die Gesetzesvorlage soll demnach so bleiben, wie sie ist.

Mit dem Haircut will Spindelegger den Steuerzahler entlasten. Dass Klagen der Anleiheninhaber, die trotz Landeshaftung um ihren gesamten Kapitaleinsatz umfallen sollen, absehbar sind, nimmt der Minister dabei in Kauf. "Wir glauben, dass wir gute Argumente haben, dass das Gesetz hält", bekräftigt Spindelegger mit Hinweis auf Prüfungen des Verfassungsdienstes und ein einschlägiges Rechtsgutachten.

Doch selbst wenn der Verfassungsgerichtshof in dieser Causa zugunsten der Republik entscheiden sollte: Ungemach könnte dem Bund vielmehr von anderer Seite drohen, wie die "Wiener Zeitung" aus Finanzkreisen erfuhr.

Österreich hat nämlich mit insgesamt 62 Ländern bilaterale Investitionsschutzabkommen. Diese Abkommen sollen Investoren unter anderem auch vor entschädigungsloser Enteignung schützen, geht aus der Homepage des Wirtschaftsministeriums hervor. Wobei im Streitfall auch ein internationales Schiedsgericht angerufen werden kann.

Zu den Ländern, mit denen bilaterale Investitionsschutzabkommen bestehen, gehören zum Beispiel neben Russland, der Türkei oder Argentinien auch China mit dessen Finanzzentrum Hongkong. Verkauft nun ein Hypo-Gläubiger, etwa ein deutsches Institut, seine Nachranganleihen an eine Tochter in Hongkong, so könnte diese Gesellschaft dann das erwähnte internationale Schiedsgericht einschalten. Dieses wiederum könnte im Gegensatz zu österreichischen Gerichten zugunsten des Klägers entscheiden. Hohe Schadenersatzzahlungen für die Republik könnten die Folge sein.

Währungsfonds warnt Österreich

Unter den Hypo-Nachranggläubigern sollen jedenfalls insbesondere deutsche Profi-Anleger aus der Finanzbranche sein, die auf diese Weise verfahren könnten. Indes gibt man sich im Finanzministerium gelassen. "Auch das haben wir mitbedacht", erklärt ein Sprecher von Spindelegger auf Anfrage der "Wiener Zeitung". "Ein nachträgliches Aufkaufen der Hypo-Papiere durch Gesellschaften in Ländern, mit denen bilaterale Investitionsschutzabkommen bestehen, rechtfertigt nicht die Anrufung eines internationalen Schiedsgerichts."

Ein solches Aufkaufen wäre keine Investition, sondern Spekulation, so der Sprecher. Zumal die nachrangigen Hypo-Anleihen für wertlos erklärt seien. Darüber hinaus wird im Finanzministerium betont: "Wir haben Informationen, dass es derzeit kein Handelsvolumen in den Papieren gibt."

Neben Ratingagenturen, heimischen Top-Bankern, Rechtsexperten und Oppositionspolitikern, die den Schuldenschnitt kritisch sehen (die "Wiener Zeitung" berichtete), hat sich am Dienstag auch der Internationale Währungsfonds (IWF) zum heikelsten Punkt des Hypo-Sondergesetzes zu Wort gemeldet. In seinem aktuellen Länderbericht rät er Österreich, den Plan noch einmal zu überdenken. Obwohl als "isolierter" Fall angelegt und ungeachtet der ab 2016 geplanten europaweiten Bankenabwicklungsregeln, denen die Regierung mit dem Haircut schon jetzt vorgreifen möchte, warnt der IWF vor den Folgen eines solchen Schnitts landesbehafteter Schulden. Künftig könnten demnach auch andere öffentliche Garantien infrage gestellt werden, befürchtet der Währungsfonds.

Neben den Nachranggläubigern will die Regierung auch die frühere Hypo-Mehrheitsaktionärin, die BayernLB, an den Kosten der Hypo-Abwicklung beteiligen - konkret mit 800 Millionen Euro, die ein Teil jener 2,3 Milliarden Euro sind, die die Bayern in Form eines Darlehens noch in der Hypo haben. Hier geht es ebenfalls darum, dass ein Teil dieser Schulden per Gesetz für null und nichtig erklärt wird.

Gut 200.000 Unterstützer für Hypo-U-Ausschuss

Nicht unter das Sondergesetz fällt der Kostenbeitrag des Landes Kärnten. Im Streit um die von der Bundesregierung geforderten 500 Millionen Euro gibt es unterdessen weiterhin noch keine Lösung. Trotzdem hat der Bund die jüngste "Kreditsperre" für Kärnten vorerst beendet. Nachdem das Land einen Tilgungsplan vorgelegt hat, erhält es im Juli von der Öbfa, der Bundesfinanzierungsagentur, eine Überbrückungsfinanzierung über 100 Millionen Euro. Weitere Gelder soll es jedoch erst dann geben, wenn Kärnten wieder "kapitalmarktfit" ist, um auch private Geldgeber "anzapfen" zu können. Zuletzt hatte sich das Land über Jahre ausschließlich über die Öbfa refinanziert.

Unterdessen wächst für die Koalitionsparteien der Druck in Sachen Hypo-U-Ausschuss. Der Kabarettist Roland Düringer übergab dem Parlament am Dienstag seine Bürgerinitiative mit rund 49.600 Unterschriften. Die Oppositionsparteien sammelten mit ihrer Petition zur Aufklärung der Causa rund 141.400 Unterstützer. Beide Eingaben werden noch im Juli im Nationalrat diskutiert.