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Bei Behinderung Schadenersatz

Von Daniela Wehlend

Wissen

"Patientin bei der Unterschrift filmen." | Kostenersatz für gesundes, aber ungewolltes Kind? | Wien. Ein kürzlich erfolgtes Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) könnte die Haftpflichtversicherung für Frauenärzte in die Höhe treiben. Die Richter hatten entschieden, dass ein Gynäkologe, der die werdende Mutter zu ungenau über das Risiko einer Behinderung ihres Kindes aufklärt, den vollen Unterhalt für dieses Kind zahlen muss (5Ob 165/05h).


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Nach bisheriger Judikatur musste nur der Mehraufwand, den ein behindertes Kind verursacht, ersetzt werden. "Das aktuelle Urteil könnte schmerzliche Mehrkosten für den Versicherer verursachen", rechtfertigt Wolfgang Reisinger, stellvertretender Vorsitzender des Schadenausschusses im österreichischen Versicherungsverband, eine etwaige Prämienerhöhung.

Ein Experte des Justizministeriums, der nicht genannt werden wollte, versteht die dadurch entstandene Aufregung bei den Ärzten nicht. Das Urteil entspreche der Judikatur vieler europäischer Länder. "Die wollen nur keine höheren Prämien zahlen", vermutet er. Es sollten doch die positiven Seiten des Urteils gesehen werden: Für Betroffene gebe es eine zusätzliche Absicherung.

Im konkreten Fall hatte ein Arzt zwar den Verdacht auf Down-Syndrom beim Embryo. Er überwies die schwangere Klägerin auch an ein Spital - aber ohne den Verdacht konkret zu erwähnen. Die Mutter, kaum beunruhigt, befolgte die Überweisung nicht sofort und erfuhr erst nach der 24. Schwangerschaftswoche von der Behinderung.

Verunsicherungspflicht?

Hätte sie früher Bescheid gewusst, hätte sie die Schwangerschaft abgebrochen, sagt die Frau jetzt. In Österreich ist dies bei schwerer Schädigung des Embryos bis zum Eintritt der Wehen erlaubt. Ob die Klägerin die Schwangerschaft später nicht mehr abbrechen wollte oder ob sie keinen Arzt fand, der zu dem riskanten Eingriff bereit war, ist noch offen.

Das Erstgericht prüft jetzt ein etwaiges Mitverschulden der Frau. Es gibt auch weitere Argumente, die für den betroffenen Arzt sprechen könnten: "Erfahrenen Gynäkologen zufolge ist es schon eine Leistung, dass der Arzt überhaupt erkannt hat, dass etwas nicht in Ordnung ist", meinte der Wiener Rechtsanwalt Daniel Kornfeind.

Gynäkologen befürchten jedenfalls ein Ansteigen ihres Berufsrisikos. Was ein Arzt erkennen muss und wie er es artikuliert, ist unsicherer denn je. Im US-Bundesstaat Kalifornien etwa bieten Gynäkologen deshalb keine Geburtshilfe mehr an.

Gerhard Hochmaier, Gynäkologen-Chef in der Ärztekammer Österreich, befürchtet, dass Mediziner in Zukunft Schwangere eher verunsichern als beruhigen müssten. "Und dann müssen sie diese Aufklärung unterschreiben und werden dabei gefilmt - zur Absicherung", malt Hochmaier ein Negativszenario. Der Gedanke, Schwangerenbetreuung gänzlich den Spitälern zu überlassen, stehe ebenfalls im Raum.

Schadensfall Geburt

Unabhängig von der Frage des Verschuldens und des künftigen Verhaltens der Ärzte wirft der OGH-Spruch auch eine weitere Streitfrage auf, der Experte aus dem Justizressort spricht von einem "schalen Beigeschmack". Die Richter haben zwar verneint, dass ein behindertes Kind einen Schaden darstelle - in den Raum gestellt haben sie die Frage damit allerdings. Kornfeind spricht von einem "Spagat des OGH, der sich erst durch weitere Entscheidungen lösen wird".

Spannend wird es im September: Da entscheidet der OGH über eine Klage wegen der Geburt eines gesunden Kindes. Die Mutter hatte sich vorher sterilisieren lassen. Prognosen wagen weder Rechtsanwälte noch Experten.