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Bei der Pension gilt Föderalismus

Von Brigitte Pechar

Politik

Während im Bund erst jetzt mit der Pensionsharmonisierung begonnen wird, sind einige Bundesländer bereits in der Umsetzungsphase. Oberösterreich hat seit 2000 ein neues Schema, Vorarlberg seit 2001, die Steiermark seit 2002. Je kleiner die Zahl der Beamten, desto einfacher und billiger ist die Umstellung. Wien plant bis Herbst einen "großen Wurf". In den übrigen Bundesländern laufen ebenfalls Gespräche.


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Wien

Wien hat zwar die Pensionsreform 1997 nachvollzogen, nicht aber die aus dem Jahr 2000. "Wir machen nichts, was wir entweder für schlecht oder verfassungwidrig halten", begründet die zuständige Stadträtin Renate Brauner gegenüber der "Wiener Zeitung" das Zögern der Bundeshauptstadt. Die "überfallsartige Anhebung des Pensionsalters" werde ja soeben vom Verfassungsgerichtshof geprüft.

Allerdings ist auch Wien dabei, gemeinsam mit den PersonalvertreterInnen und der Gewerkschaft - wie Brauner ausdrücklich betont - ein neues System für seine 65.000 Landesbediensteten (davon sind allerdings mehr als 55 Prozent im ASVG) auszuarbeiten. Im Herbst soll ein "großer Wurf" kommen. Dass es von einem Tag auf den anderen keine Beamten mehr gibt, wird aber sicher nicht der Fall sein. Schließlich würde das 72 Mill. Euro kosten, rechnet die Stadträtin vor. Daher werde man sich auch die vom Bund geplante Harmonisierung genau anschauen müssen, ehe man sie umsetzt. Man könne einem 60-jährigen Feuerwehrmann sicher nicht zumuten, jemanden aus dem 6. Stock über eine Leiter zu bergen: "Wir werden weder die Sicherheit der Wienerinnen und Wiener noch deren Geldbörsen gefährden."

Die Stadträtin verweist auch auf die Ähnlichkeiten innerhalb der Länder gegenüber dem Bund: Dort seien die meisten Beamten in der Hoheitsverwaltung, während die Berufsfelder in den Ländern - etwa in Wien vom Gärtner über Kindergärtnerin, Krankenschwester, Mistkübler, Betreuerin des Frauennotrufs bis zur EDV-Expertin oder dem Chirurgen - breit gefächert seien. Das erkläre auch das sehr komplizierte Dienst- und Zulagensystem in Wien.

Kärnten

"Wir erwarten, dass die Länder an den Runden Tisch geladen werden", fordert Kärntens Landeshaupmann Jörg Haider. Das sei Voraussetzung.

Kärnten führt ab 2010 ein eigenes Pensionsmodell für seine Landesbediensteten (55 Prozent der 3.700 Landesbediensteten sind bereits im ASVG) ein: In vier Etappen wird die Ruhegenussbemessungsgrundlage beginnend im Jahr 2010 bis 2022 von 80 auf 76 Prozent reduziert.

Es gibt also keine Durchrechnung und kein neues Besoldungssystem. Begründet wird das Kärntner Modell damit, dass es keinen höheren Verwaltungsaufwand und keine anfänglichen Mehrkosten verursacht.

Oberösterreich

Hier gilt seit 2000 für alle neuen Mitarbeiter nur noch das ASVG plus Pensionskasse. In diese zahlt das Land für Vertragsbedienstete 1,5 Prozent der Gehaltssumme, für Beamte 3 Prozent. Die Differenz erklärt sich daraus, dass Beamte keine Abfertigung erhalten. Die Durchrechnung wird schrittweise auf 25 Jahre angehoben. "Wichtig war, dass wir die Harmonisierung schaffen, das ASVG als Regelsystem einführen und eine längere Durchrechnung erreichen", so LH-Stellvertreter Franz Hiesl.

Von den 21.000 Landesmitarbeitern sind bereits 4.500 im neuen System, in dem es auch keine Zulagen mehr gibt. Man habe dafür etwa die gleichen Kosten wie bisher, ab 2018 werde es billiger, sagt Hiesl. Auch das Gehaltsschema wurde geändert: In der ersten Hälfte des Berufslebens erfolgen die Vorrückungen rascher, zum Schluss nur noch in 4-Jahres-Schritten. Die Vorlaufkosten würden durch die Reduktion des Beamtenstandes aufgefangen. Nach jetzt bekannt gewordenen EU-Vorgaben soll mit den automatischen Vorrückungen ohnehin bald Schluss sein.

Bis Jahresende will Oberösterreich eine Regierungsvorlage ausarbeiten, in der die Eckpunkte der Pensionsreform 2003 nachvollzogen werden. Ob die Harmonisierung des Bundes übernommen wird, will sich Hiesl offen lassen.

Die Steiermark hat Oberösterreichs Pensionssystem mit 1. 1. 2002 eingeführt und später auch das Gehaltssystem übernommen.

Voarlberg

In Vorarlberg wurde mit 1. 1. 2001 primär das Gehaltssystem auf ASVG umgestellt und gleichzeitig die Pragmatisierung abgeschafft. Ohnedies sind von den 1.800 Bediensteten in der Landesverwaltung nur 480 Beamte (für die 2.800 Beschäftigten in den Spitälern gilt das ASVG). "Durch die Gehaltsreform wurde die Anpassung an die ASVG-Pension bereits vollzogen", erklärte Landeshauptmann Herbert Sausgruber. Zu Beginn fallen zwar höhere Belasungen an, "langfristig bringt das System eine finanzielle Entlastung".

"Die Finanzen des Bundes werden aber eine Übernahme des Vorarlberger Modells nicht ermöglichen", ist Sausgruber überzeugt. Er regt eine ASVG-Angleichung ohne Dienstgeberbeiträge an. "Bei einer Harmonisierung können die Eckpunkte bundesweit geregelt sein, allerdings müssen die Detailausführungen den Ländern möglich bleiben, damit nicht vorbildliche Modelle wiederum verschlechtert werden müssen", verwiest Sausgruber auf den Föderalismus.