Causa Kulterer: OLG Graz muss auch Tatverdacht prüfen. | Ex-Hypo-Chef darf Pressekonferenz nicht abhalten. | Wien. Ein Ende der Untersuchungshaft von Ex-Hypo-Kärnten-Chef Wolfgang Kulterer scheint noch nicht absehbar. Wie die "Wiener Zeitung" erfahren hat, ist eine Vorprüfung der von Kulterer Anfang Oktober eingebrachten Beschwerde gegen die U-Haft zwar abgeschlossen. Am Oberlandesgericht Graz ist man jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass eine weitere intensive Prüfung nötig ist.
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Damit U-Haft verhängt werden kann, muss sowohl ein Haftgrund als auch dringender Tatverdacht vorliegen. Kulterer weist beides zurück. Haftgründe sind in seinem Fall Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Die bei der ursprünglichen U-Haft-Entscheidung am 15. August ebenfalls unterstellte Verdunkelungsgefahr ist nach zwei Monaten automatisch ausgelaufen.
Offenbar hält man es am Oberlandesgericht Graz nach der Vorprüfung jedoch für möglich, dass zumindest einer der beiden anderen Haftgründe noch vorliegen könnte. Nun wird nämlich auch geprüft, ob tatsächlich ein dringender Tatverdacht vorliegt. Dies ist - angesichts des viele tausend Seiten umfassenden - Hypo-Akts sowohl eine logistische als auch eine personelle Herausforderung.
Wie berichtet, wird Kulterer Untreue in Zusammenhang mit zwei Kreditvergaben sowie Falschaussage vor dem Hypo-Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtags vorgeworfen. Der ehemalige Bankchef bestreitet dies, auch liegt noch keine Anklage gegen ihn vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.
"Wenige Wochen"
Kulterers Anwalt, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, ist nicht überrascht, dass in Sachen U-Haft-Beschwerde auch der Tatverdacht überprüft wird. Es sei gar nicht anders möglich, als dass der zuständige Richter den Akt detailliert prüft, so Böhmdorfer zur "Wiener Zeitung". Er rechnet mit einer Entscheidung innerhalb weniger Wochen.
Sauer stößt Böhmdorfer auf, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Kulterers Ansuchen, trotz U-Haft eine Pressekonferenz abhalten zu dürfen, am Freitag abgelehnt hat. Kulterer hat darum gebeten, seinen Standpunkt zu diversen gegen ihn erhobenen Vorwürfen öffentlich darlegen zu können, um - seiner Meinung nach - einseitiger Berichterstattung entgegenzuwirken. Laut Staatsanwaltschaft fehlen dafür jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen. Böhmdorfer will gegen diese Entscheidung Einspruch erheben.