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Bei Schneehaube am Auto drohen bis zu 5000 Euro Strafe

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Schneemassen am Dach sind gefährliche Fracht für den Fahrer und Nachkommende. | Strafrechtliche Folgen drohen bei Personenschäden. | Sind verschneite Straßenschilder und Markierungen gültig? | Wien. Auch wenn die Zeit drängt und das Abkehren in der klirrenden Kälte mühsam ist - Schnee auf dem Autodach und auf der Kühlerhaube muss vor dem Losfahren entfernt werden.


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Beim Bremsen könnte die weiße Decke sonst auf die Frontscheibe rutschen, sodass der Fahrer im Blindflug unterwegs ist - oder beim Beschleunigen andere Verkehrsteilnehmer gefährden, wenn die Schneemassen auf die Windschutzscheibe des nachkommenden Fahrzeuges fallen. "Besonders Schnee und Eisblöcke auf Lkw-Planen sind eine Gefahr, weil sie die Fahrzeuge dahinter massiv treffen können", sagt Gerhard Bernard, Schadenleiter der Allianz Versicherung. Daher sollte ein ausreichend großer Sicherheitsabstand eingehalten werden.

Eine kleine Sichtluke auf der Scheibe reicht nicht

Eine kleine Sichtluke durch die Frontscheibe reicht nicht. Gute Sicht ist im Straßenverkehr das Um und Auf, weshalb alle Scheiben und auch alle Spiegel frei von Schnee und Eis sein müssen, heißt es vom ÖAMTC. Beim Freiräumen helfen Handschuhe, ein Handbesen für den Schnee und ein Eiskratzer. Auch Enteisungssprays sind eine Alternative.

"Es ist Pflicht, das Kennzeichen freizumachen. Außerdem sollten Autofahrer nicht vergessen, die Schweinwerfer abzukehren", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Nur so sind die Lichter für entgegenkommende Fahrzeuge erkennbar. Auch die Spiegel sollten von Schnee befreit werden. Beim Eiskratzen den Motor am Stand laufen zu lassen, ist übrigens verboten. Wird die Straße mit Schnee verunreinigt, drohen 72 Euro Geldstrafe.

Viele Lenker sind sich aber nicht bewusst, dass sie bei Personenschäden auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben. Die Strafen können empfindlich hoch ausfallen. Wer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, dem drohen theoretisch sogar Strafen bis zu 5000 Euro. Bei Unfällen mit Schwerverletzten oder Toten könnte die Strafe noch höher ausfallen, so Bernard.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt zwar die Kosten für Schadenersatzansprüche von geschädigten Dritten, wenn der Autofahrer mit Schneehaube unterwegs ist und einen Unfall baut. Wird bei einem Unfall das eigene Fahrzeug beschädigt - zum Beispiel, weil die Sicht durch Eis oder Schnee beeinträchtigt war, weil nur ein Guckloch ausgekratzt wurde -, kann der eigene Kasko-Versicherungsschutz gefährdet sein, warnt Bernard.

Ebenso haftet die Haftpflichtversicherung gegenüber geschädigten Dritten, wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen auf Schneefahrbahn unterwegs war. Auch hier steht aber der Versicherungsschutz in der Kasko auf dem Spiel. Wer mit nicht wintertauglichen Reifen einen Unfall mit Personenschaden verursacht, dem drohen zudem strafrechtliche Folgen.

Von 1. November bis 15. April besteht auf Österreichs Straßen eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. "Das bedeutet für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen, dass bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn, Winterreifen mit mindestens vier Millimeter Profiltiefe montiert sein müssen", erklärt Friedrich Eppel vom ÖAMTC. Alternativ dazu sind bei schneebedeckter Fahrbahn auch Sommerreifen mit Schneeketten an den Antriebsrädern erlaubt. Wer bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen fährt, riskiert eine Strafe von 35 Euro.

Nicht parken, wenn Schnee vom Dach hängt

Wird ein Fahrzeug von einer Dachlawine beschädigt, haftet grundsätzlich der Hauseigentümer für den entstandenen Schaden. Dieser hat nämlich rechtzeitig dafür zu sorgen, dass Schnee und Eiszapfen von den straßenseitig gelegenen Gebäudedächern entfernt wird - nur Schneestangen mit einer Warnung vor Dachlawinen aufstellen befreit die Eigentümer nicht von ihrer Haftung. In vielen Fällen haben die Eigentümer jedoch die Hausverwaltung oder Unternehmen beauftragt, Schnee und Eis zu entfernen. Diese verweisen oft auf ihre Versicherung.

Wird das Fahrzeug durch eine Dachlawine beschädigt, sollte man sofort Kontakt mit dem Hauseigentümer aufnehmen oder sich direkt an die Firma wenden, die mit der Schnee-Entfernung beauftragt ist. Zusätzlich empfiehlt der ÖAMTC, Beweise zu sichern - also Fotos zu machen sowie die Namen und Adressen möglicher Zeugen zu sichern.

Wenn ein Fahrer sein Auto jedoch an einer gefährlichen Stelle parkt, wo bereits Warnstangen stehen und wo vom Dach hängende Schneemassen zu sehen sind, kann ihm ein Mitverschulden angelastet werden und er muss dann zumindest einen Teil des Schadens selbst tragen.

Autofahrer sollten bei Schneefall besonders vorsichtig sein: Zwar gelten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen nur, wenn sie erkannt werden können. Stoppschilder und Vorrangtafeln sind allerdings auch zugeschneit an ihrer äußeren Form erkennbar und bleiben daher auch mit einer weißen Bedeckung gültig. "Im Sinne der Unfallprävention wird aber von Fahrern besondere Aufmerksamkeit erwartet", sagt Hoffer.