Bisher angeblich eine Million Euro erhalten - viel mehr offenbar nicht in Sicht.
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Wien. Eine Million Euro ist ein stattlicher Betrag. Für jemanden, der davon ausgeht, insgesamt um rund 29,4 Millionen Euro gebracht worden zu sein, ist es aber wohl nur ein Trostpflaster.
Wie berichtet, äußert die Kärntner Hypo in einer Sachverhaltsdarstellung den Verdacht, vom einstigen deutschen Vorzeigeunternehmer Lars Windhorst und drei weiteren Personen geschädigt worden zu sein, weil ihr dieser 2008 - anders als vereinbart - Aktienpakete nicht abgekauft habe. In der Anzeige ist vom Verdacht auf schweren Betrug und Untreue die Rede, Windhorst und andere Betroffenen weisen die Vorwürfe entschieden zurück. Beim Versuch, Geld zurückzubekommen, konnte die Bank laut informierten Kreisen einen Teilsieg erringen: Ein Schuldschein einer der angezeigten Personen über eine Million Euro sei geltend gemacht worden, die Bank habe das Geld erhalten, heißt es. Sonst ist jedoch wenig zu erwarten: Die Firma Vatas, deren Chef Windhorst war, ist insolvent, gegen die Muttergesellschaft gibt es laut Anzeige einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Hypo hat bei Vatas Forderungen angemeldet, viel ist aber nicht zu erwarten. Angesichts geringer Vermögenswerte wurden bisher keine Schadenersatzklagen eingebracht.
Insolvent ist auch die - aus dem AvW-Skandal wohlbekannte - Firma RRS, die der Hypo im Rahmen einer Kooperation Windhorst als Kunden vermittelt hatte. Zwar hat die Bank 2008 überlegt, RRS auf Schadenersatz zu verklagen. In einem Schreiben vom Juni 2010, das der "Wiener Zeitung" vorliegt, verweist die Anwaltskanzlei Wolf Theiss aber darauf, dass "ein offensives Vorgehen" die "Aufmerksamkeit der FMA erregen und Anlass für ein Verwaltungsstrafverfahren geben" hätte können. Offenbar hat die Hypo RRS-Mitarbeitern Zugang zum elektronischen Börsenhandel gewährt, obwohl diese nur zur Veranlagungsberatung berechtigt waren.
Zweiter Strafprozess fix
Heute hört man, dass den RRS-Verantwortlichen kein Fehlverhalten nachzuweisen war. Zumindest für die Bonitätsprüfung wäre wohl tatsächlich die Bank selbst verantwortlich gewesen, bei der - so scheint es - merkliche Organisationsmängel vorlagen.
Rund um die Hypo kommt es übrigens bald zu einem zweiten Strafprozess: Wie Thomas Hofmann vom Oberlandesgericht Graz am Freitag auf Anfrage der "Wiener Zeitung" bestätigte, wurde ein Einspruch gegen eine Anklage rund um einen 2004 durchgeführten Vorzugsaktien-Deal abgewiesen. Einem Antrag auf Fristverlängerung sei ebenfalls nicht stattgegeben worden. Damit sei die Anklage nun rechtskräftig. Den Ex-Hypo-Vorständen Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger sowie zwei früheren Geschäftspartnern der Bank wird Untreue vorgeworfen. Alle weisen dies vehement zurück. Sie haben ihre Position mit Privatgutachten untermauert.