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Beihilfen für junge Erdenbürger

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Der erfreuliche Geburtenzuwachs, den uns die amtliche Statistik berichtet, bringt auch den Familienlastenausgleich auf Touren. Die Familienbeihilfen erleichtern den jungen Muttis und Vatis das tägliche Leben, zusätzlich erhöht um den Kinderabsetzbetrag. Und erfreulich für die Zukunft: die Beihilfen werden 2003 noch höher.


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Zu wenig beachtet wird dabei der sogenannte Mehrkindzuschlag, der allen Familien ab dem dritten Kind (und dann für jedes folgende) zusteht. Der Zuschlag beträgt immerhin 36,40 Euro monatlich. Drei Voraussetzungen gibt es für diese Zusatzbeihilfe:

1. Das dritte bzw. weitere Kind muss in Österreich leben.

2. Man muss diese Beihilfe beim WohnsitzFinanzamt ausdrücklich beantragen.

3. Das steuerpflichtige Einkommen der Ehepartner (oder Lebensgefährten) darf im Vorjahr (für 2002 also im Jahr 2001) 532.800 Schilling (38.720 Euro) nicht überschritten haben.

Schon erwähnt: den Mehrkindzuschlag gibt's nur auf Antrag, den man mit dem üblichen Arbeitnehmer-Steuerformular für 2001 beim zuständigen Finanzamt einreicht. "2001" ist kein Druckfehler: dieses Formular braucht man, um den Zuschlag für 2002 zu erhalten. Der Vollständigkeit halber soll auch noch auf den Mutter-Kind-Pass-Bonus und auf die Kleinkindbeihilfe hingewiesen werden - eine wichtige finanzielle Zubuße für alle jungen Muttis. Den Mu-Ki-Pa-Bonus (145,40 Euro) beantragt man ebenfalls beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Es gibt ihn allerdings erst nach dem ersten Geburtstag des Kindes.

Die Kleinkindbeihilfe - zwölfmal 75 Euro - kann man beantragen, wenn das monatliche Familieneinkommen 900,13 Euro nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jedes Kind um weitere 67,15 Euro. Keine Kleinkindbeihilfe gibt's allerdings während der Zeit des Wochengeldbezugs oder bei Arbeitslose.