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Beim Sterben nachhelfen?

Von Susanne Kummer

Gastkommentare

Unsere Kultur lebt davon, dass wir auch an den Grenzen des Lebens zueinanderstehen. Was wir brauchen, ist eine neue Kultur des Sterbens, der Leidensbewältigung und des Beistands.


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Der Schweizer Sterbehilfe-Verein Dignitas ist derzeit missionarisch unterwegs. Sein erklärtes Ziel: die Freigabe des assistierten Suizids durch Musterprozesse und Lobbyarbeit international durchzusetzen. Gegenüber Medien verbucht Dignitas-Gründer Ludwig Minelli (87) mehrere "Pro-Sterbehilfe-Urteile" - etwa in Deutschland, Kanada und einigen australischen Bundesstaaten - als persönlichen Erfolg. Der Bundesverfassungsgerichtshof in Deutschland gibt heute bekannt, ob das dort geltende "Verbot einer geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" bleibt oder aufgehoben wird. Die Verfahren unterstützt Dignitas nicht nur ideell, sondern auch finanziell. Nun ist offenbar Österreich an der Reihe.

In Österreich sind sowohl die Tötung auf Verlangen als auch die Beihilfe zum Selbstmord strafrechtlich verboten. Dem international agierenden Schweizer Sterbehilfe-Verein ist dies schon länger ein Dorn im Auge. Ein von Dignitas beauftragter Wiener Anwalt will nun mit seiner Klage beim Verfassungsgerichtshof dieses Verbot zu Fall bringen: Er vertritt im Auftrag des Schweizer Sterbehilfevereins Dignitas vier Mandanten, die die Möglichkeit eines "sicheren, schmerzlosen, ärztlich assistierten Suizids" in Österreich einfordern. Es widerspreche dem "Recht auf Selbstbestimmung", jemanden durch "Umstände oder Situationen" zu zwingen oder ihn "in Leidenszuständen gefangen zu halten, die er als unmenschlich und entwürdigend empfindet", lautet die Begründung des 59-seitigen Antrags. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs könnte noch vor dem Sommer 2020 fallen.

Dass es in der Sterbehilfe-Kampagne auch um hohe Geldsummen geht, passt nicht ins Image der selbstlosen Sterbehelfer. Daher soll nicht unerwähnt bleiben, dass Dignitas in der Schweiz bereits mehrmals selbst ins Visier der Justiz geraten ist. Seinem Gründer Minelli wurde vorgeworfen, sich persönlich mit Erbschaften seiner "Kunden" bereichert zu haben, zudem ermittelte die Schweizerische Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Vorwurfs von Wucher. Das Geschäft mit der Tötung läuft jedenfalls einträglich: Laut Schweizer Medienberichten kommen die Sterbehilfe-Vereine Exit, Eternal Spirit und Dignitas zusammen mittlerweile auf einen Jahresumsatz von zehn Millionen Schweizer Franken.

Wie wollen wir als Gesellschaft in Zukunft leben?

Es geht in der Debatte um "aktive Sterbehilfe" oder den sogenannten assistierten Suizid nicht um die Frage von Einzelfällen, sondern um die Frage, wie wir als Gesellschaft in Zukunft leben wollen. Wenn wir als Gesellschaft menschenwürdig, solidarisch und mit Respekt vor einer richtig verstandenen Autonomie leben wollen, dann muss der Schutz vor einer Beihilfe zur Selbsttötung Fundament der Rechtsordnung bleiben.

Mit der Freigabe der Beihilfe zum Suizid wird eine gefährliche Entwicklung in Gang gesetzt, die die gesamte Suizidprävention unterhöhlt. Einige europäische Länder wie die Schweiz oder die Niederlande haben bereits vor Augen geführt, wo diese Reise gesellschaftspolitisch endet: 965 Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz haben sich 2016 mittels Sterbehilfe-Organisationen das Leben genommen, fünfmal mehr Menschen als noch 2003. Insgesamt meldet die Schweiz 2000 Suizide jährlich, was ebenfalls eine Steigerung zu früheren Jahre bedeutet. Zum Vergleich: In den Niederlanden lag die Zahl der offiziell gemeldeten assistierten Suizide und Fälle von Tötung auf Verlangen im Jahr 2018 bei 6126. Das sind mehr als 16 Todesfälle pro Tag.

Ein Suizidgefährdeter will gar nicht dem Leben, sondern vielmehr dem Leiden entrinnen. Er oder sie will nicht nicht leben, sondern anders leben. Studien zeigen, dass das Hauptmotiv für den Todeswunsch nicht körperlicher Schmerz ist, sondern psychische Belastungen wie Depression, Hoffnungslosigkeit und Angst. Die Antwort auf Depressionen und Hoffnungslosigkeit kann aber nicht Tötung sein, sondern ruft nach medizinischer Hilfe, Beratung und Beistand.

Im US-Bundesstaat Oregon gaben die Suizidwilligen 2018 als Hauptgründe für ihren Entschluss an: Angst vor einem "Verlust von Autonomie" und damit Sorge, Last für andere zu werden (92 Prozent); "weniger in der Lage zu sein, an Aktivitäten teilzuhaben, die dem Leben Freude geben" (90 Prozent); Furcht vor einem "Verlust an Würde" (67 Prozent). Diese Aussagen stimmen sehr nachdenklich. Kranke, schwache oder vulnerable Menschen fühlen sich in unserer dominierenden Leistungsgesellschaft ohnehin schon häufig als "Last" für die anderen. Der Gedanke, dass sie das alles ja ihrer Umgebung jederzeit ersparen könnten, schwingt stillschweigend mit oder wird anhand ökonomischer Kosten-Nutzen-Rechnungen, wie dies bereits in Kanada vorgerechnet wurde, illustriert. Der Pflegebedürftige gerät unter einen Rechtfertigungsdruck, aber auch ein Gesundheitssystem, das sich Therapie oder Pflege noch leistet.

Was das in der Praxis bedeutet, zeigt der Fall von zwei Krebspatienten in Oregon. Sie verfügten nur über die staatliche Armen-Krankenversicherung Medicaid: Per amtlichem Schreiben wurde ihnen die zu teure Chemotherapie verweigert, während man ihnen gleichzeitig anbot, als Alternative den assistierten Suizid zu bezahlen. Beide wollten aber leben und behandelt werden. Erst als der Fall von Randy Stroup im Februar 2009 an die Öffentlichkeit kam, wurde ihm eine Chemotherapie zugestanden. Aus dem Recht auf den "begleiteten Suizid" wird so eine Pflicht zum "sozialverträglichen Frühableben".

In Österreich ist sowohl die Mithilfe am Selbstmord (§ 78 StGB) als auch Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) gesetzlich verboten. Der Gesetzgeber hat immer schon vorgesehen, dass im Falle von Rechtsbruch in extremen Einzelfällen Milderungsgründe angeführt werden können. Klar aber ist: Niemand von uns kann erleichtert sein, wenn ein Mensch durch einen anderen Menschen getötet wird.

Gesetze haben eine Schutzfunktion

Gesetze haben eine Schutzfunktion. Wer die Zulassung von Tötung unter bestimmten Bedingungen einführt, öffnet damit das Tor für weitere, nicht mehr kontrollierbare Entwicklungen: Auf die Zulassung der Beihilfe zur Selbsttötung folgt die Zulassung der Tötung auf Verlangen und damit de facto die Tötung auch ohne ausdrückliches Verlangen der Patienten - einschlägige Erfahrungen aus anderen Ländern sollten Österreich eine Warnung sein. Statt Transparenz sind dort neue Grauzonen und Dunkelziffern entstanden.

In den Niederlanden nehmen Ärzte Patiententötungen vor, auch ohne dass diese dezidiert darum gebeten wurden. Sie rechtfertigen dies mit einem zu hohen Leidensdruck für die Angehörigen, auch gesundheitsökonomische Interessen spielen neben Mitleid eine immer größere Rolle. 23 Prozent der bewilligungspflichtigen Sterbehilfe-Fälle wurden im Jahr 2015 nicht gemeldet, in 431 Todesfällen übten Ärzte Sterbehilfe ohne ausdrücklichen Wunsch des Patienten. In Belgien stehen erstmals seit Legalisierung der Sterbehilfe drei Ärzte vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, bei der Tötung einer 38-jährigen Belgierin mit psychischen Problemen im Jahr 2010 die Entscheidung über die gesetzlichen Vorschriften zur Sterbehilfe nicht genau überprüft zu haben. Belgien erlaubt auch Euthanasie für Kinder. Ärzte im US-Bundesstaat Oregon sehen sich mit dem Vorwurf konfrontiert, dass sie inzwischen eine finale "Erlösung" auch bei chronischen Erkrankungen wie Arthritis oder Diabetes durchführen.

In den allermeisten Fällen ist der Todeswunsch eines Patienten Ausdruck und Symptom einer schweren psychischen Krise. Depression im Alter wird oft übersehen, vor allem in Altersheimen, wie jüngste Studien aus Deutschland zeigen. In einer Apparatemedizin, die sich dem technisch Machbaren verschrieben hat, wo der Tod immer noch tabuisiert wird und als Versagen der Medizin gilt, haben wir den Blick auf die seelischen Nöte des Leidenden verloren. Die gesellschaftlich Überhöhung der Autonomie und die Heroisierung des selbstbestimmten Todes übersehen die existenziell soziale Dimension des Menschen: seine fundamentale Angewiesenheit auf andere, sein Eingebundensein in Gemeinschaft. Suizid ist keine Privatsache. Kein Mensch wird für sich allein geboren, kein Mensch lebt für sich allein - und kein Mensch stirbt für sich allein.

Kein Recht, andere"aktiv in den Tod zu befördern"

In Österreich hat der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres, aktiver Sterbehilfe und der Beihilfe zum Suizid zuletzt eine klare Absage erteilt. Hier gebe es laut Szekeres eine eindeutige Mehrheitsmeinung der österreichischen Ärzteschaft. Kein Mensch habe das Recht, andere "aktiv in den Tod zu befördern, auch Ärzte nicht". Menschliche Medizin zeigt sich in der professionellen Kompetenz, Therapien zurückzufahren, wo keine Aussicht auf Heilung besteht, Therapieziele zum Wohle des Patienten zu ändern, Maßnahmen zur Schmerzlinderung zu verbessern sowie Ressourcen in der Kommunikation und Empathie in der Begleitung und Behandlung Schwerkranker zu stärken.

Unsere Kultur lebt davon, dass wir auch an den Grenzen des Lebens zueinanderstehen. Es gibt ein Recht auf Sterben, aber kein Recht auf Tötung. Aus dem Recht auf Selbstbestimmung kann daher kein Recht noch die Pflicht des Arztes zur Mithilfe oder Tötung seiner Patienten abgeleitet werden. Was wir brauchen, ist eine neue Kultur des Sterbens und der Leidensbewältigung und des Beistands. Diese Kultur kann nicht darin bestehen, den Tod als professionelle Dienstleistung einzufordern. Hier schlägt die Sterbekultur in eine Kultur des Todes um. Die Antwort auf existenzielle Leiden, Einsamkeit und Depression kann nicht Tötung sein, sondern ruft nach medizinischer Hilfe und menschlicher Begleitung.

Dieser Gastkommentar ist auch im MKV-Magazin "Couleur" erschienen.

Das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) befasst sich mit medizinisch-ethischen Fragestellungen im Kontext von Wissenschaft, Anthropologie, Religion und Kultur. Mehr Informationen finden Sie unter: www.imabe.org