Die generelle beitragsfreie Mitversicherung ist seit 1. Jänner gefallen. Damit müssen bestimmte Angehörige einen Zusatzbeitrag für die Mitversicherung zahlen. Betroffen davon sind in erster Linie kinderlose Ehepaare oder Lebensgemeinschaften, von denen ein Teil geringfügig oder gar nicht beschäftigt ist; Schätzungen zu Folge 50.000 bis 70.000 Personen. Das Sozialministerium rechnet mit Mehreinnahmen von rund 800 Mill. Schilling - die zurück ins Budget fließen.
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Grund sei die soziale Treffsicherheit. Diese sei nicht gegeben, wenn die Mitversicherung immer beitragsfrei ist, heißt es aus dem Sozialministerium auf Anfrage der "Wiener Zeitung". Daher müssen ab 1. Jänner bestimmte Personen doppelte Krankenversicherungsbeiträge zahlen - für sich und den Partner oder die Partnerin, die bisher gratis mitversichert waren.
Nach Schätzungen des Sozialministeriums sind davon bis zu 70.000 Personen betroffen, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger rechnet mit rund 50.000. Diese Gruppe muss allerdings erst erhoben werden, und damit haben die Krankenkassen ein hartes Stück Arbeit vor sich.
Denn um die Dienstgeber zu entlasten, hat das Sozialministerium die Sozialversicherungsträger beauftragt, die Beitragspflichtigen zu eruieren. Bisher ging die Anzahl der Mitversicherten aus den Angaben hervor, die die Dienstgeber an die Krankenkassen weitergegeben haben. Doch ob nun eine Beitragspflicht für EhepartnerInnen oder LebensgefährtInnen besteht, sei daraus nicht immer herauszulesen, bestätigte der Hauptverband der Sozialversicherungsträger.
Ab Februar werden daher Informationsblätter und Fragebögen an die Versicherten verschickt. Auf diese Angaben müssen sich die Krankenkassen bei ihren Vorschreibungen stützen. Die geschätzten Mehreinnahmen von 800 Millionen Schilling fließen über den Weg der Krankenanstaltenfinanzierung in das Bundesbudget.