Zum Hauptinhalt springen

Belästigung oder Belustigung?

Von Rotraud A. Perner

Wissen

Jahrelang haben vor allem wir Expert/innen, die mit den Sichtweisen der feministischen Wissenschaft vertraut sind, uns dafür eingesetzt, dass die Überschrift des zehnten Abschnitts des Österreichischen Strafgesetzbuchs nicht "Strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit" lauten möge, dass das "schützenswerte Gut" nicht irgendeine Fantasiegestalt von "Moral" oder "Anstand", sondern die sexuelle Selbstbestimmung zu sein hat. Dem wurde im nunmehr zur Begutachtung ausgesendeten Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2003 Rechnung getragen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 21 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wie schwer es selbst Legisten fällt, die als progessiv gelten, diese in der Titulierung bekundete Wert-Schätzung in das eigene Denken und Formulieren aufzunehmen, zeigt sich im neuen Antragsdelikt § 218 "Sexuelle Belästigung". Er lautet: "Wer mit dem Vorsatz, einen anderen zu belästigen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Wer aber gibt schon "bösen" Vorsatz zu? Solche Motive bleiben doch meist tief im Unbewussten verborgen und werden erst in einer tiefenpsychologisch orientierten Psychotherapie bewusstseinsfähig... Und wie anders sollte er bewiesen werden als durch reuiges Bekennen? Ebenso unterliegt auch die Antwort auf die Frage, wann bzw. wie oder auch wo eine Handlung "geschlechtlich" ist, üblicherweise der innerseelischen Zensur, die sich selbst als Unschuldslamm behauptet und die anderen als Spassverderber dastehen lässt.

Wenn wir davon ausgehen, dass mit diesem neuen Straftatbestand bestimmte Verhaltensweisen als sozial unerwünscht verpönt und auch die Ernsthaftigkeit dieser Absicht betont werden soll, so muss die Normvorschrift sprachlich so gestaltet werden, dass das Ziel für die Normadressaten erkennbar und verständlich wird. Dazu muss man wissen, dass der "klassische" (männliche) "sexuelle Belästiger" nicht auf eine gelungene sexuelle Begegnung oder allein sexuelle Befriedigung abzielt, sondern auf Bestätigung seines Machtgefühls. Wer nämlich auf sexuelle Lust abzielt und nicht sadistisch fixiert ist, handelt vorsichtig, behutsam, achtet darauf, die andere Person oder sich selbst nicht zu gefährden.

Mit Ausnahme einiger weniger Sonderformen pädophilen Anbahnungsverhaltens - dem sogenannten "Grooming" (vom englischen "groom" - Bräutigam) - sind alle sogenannten Sexualstraftaten reine Gewalttaten, die nichts mit Sexualität zu tun haben. Ich formuliere in meiner universitären Lehrtätigkeit immer: Sexualstraftaten sind Gewalttaten mittels oder an Genitalien oder Ersatzsexualorganen. Und gerade deswegen sind sie den Körperverletzungen zuzuzählen.

Es spricht halt nur niemand von "Hals"- oder "Würgestraftaten"... Ebenso ist die Berufung auf den "Trieb" der Verteidigungsmythologie zuzuordnen!

Denn auch bei psychischen Traumatisierungen gibt es immer eine bleibende und nur durch Psychotherapie auslöschbare Körperspur - zumindest im Zentralnervensystem.

Selbst wenn keine äußerlich sichtbaren Verletzungen die Folge sind, löst jede (!) unerwünschte Ansprache, Berührung, Benetzung (!), ja sogar eine bestimmte Form intensiven Anschauens negativen Stress aus - außer die so belästigte Person verfügt über ein zielführendes Abwehrverhalten. Dann ist es möglich - wenn auch nicht wahrscheinlich -, dass gelungene Grenzsetzung in sogenannten Eu-Stress mündet.

Aus meiner mehr als 35jährigen Beratungs- und Therapiepraxis weiß ich aber, dass die meisten Frauen in einer anerzogenen Aggressionshemmung "stecken", die es ihnen unmöglich macht, sich durch Schreien, Schlagen oder andere "Kampfhandlungen" zu wehren. Dieses Blockaden teilen sie mit vielen jungen - homo- wie heterosexuellen - Männern, die ebenfalls häufiger sexuell belästigt werden als vermutet wird.

Gewalttäter suchen sich schon die passenden "Opfer", von denen wenig Gegenwehr zu erwarten ist. Das haben beispielsweise die Forschungen des britischen Tätertherapeuten Ray Wyre klar erwiesen. Wird hingegen ein aggressiver Mann "angemacht", gibt es häufig Verletzte oder gar Tote - genau das, was sozial angepasste Menschen verabscheuen.

Stress kann als hormonelle Aktivierung zur Selbstverteidigung definiert werden. Wo diese durch die Anstandsregeln der sogenannten zivilisierten westlichen Welt sozial nicht erlaubt ist, bleiben diese Stresshormonausschüttungen im Körper und manifestieren sich im Bindegewebe, in der Muskulatur, in den Gelenken...

Immer wieder kommen vor allem Frauen, seltener aber doch auch Männer in meine Praxis, deren psychosomatische Leidenszustände auf Verletzungen ihrer leibseelischgeistigen Integrität zurückführbar sind: ob es die Akademikerin ist, der ein Mann auf der Straße überfallsartig zwischen die Beine gegriffen hat und laut lachend mit seinen Kumpanen weitergezogen ist, die Journalistin, die auf dem spätabendlichen Heimweg zu ihrer Wohnung auf der Rolltreppe körperlich attackiert wird, der junge Bankbeamte, den ein anderer Mann auf der öffentlichen Toilette zum Oralsex auffordert - sie alle leiden oft (sogar Jahre!) lange Zeit an flash backs - immer wieder auftretenden zwanghaften Erinnerungen samt zugehörigen Adrenalinausstößen - oder Panikattacken, Schlaf- oder Verhaltensstörungen und brauchen therapeutische Hilfe um diese "bösen Geister" los zu werden.

Viele suchen die Schuld bei sich und entwickeln Zwangsgedanken: Was ist an mir nicht in Ordnung, dass man so mit mir umgeht? Die Antwort lautet: Nichts - es ist die andere Person, bei der etwas nicht in Ordnung ist, die im "Wiederholungszwang" anderen das antut, was ihr selbst angetan wurde. Das wiederum wissen wir dank der Befragungen des amerikanischen Soziologieprofessors David Finkelhor.

Sexuelle Belästigung ist also eine fahrlässige oder vorsätzliche Attacke auf die leibseelischgeistige Selbstbestimmung und damit auf das Selbstwertgefühl einer anderen Person, die eine Gesundheitsschädigung zur Folge hat. Das ist nachweisbar. Dank der Biofeedback- und der Computertechnik sind wir heute in der Lage, Stress auf dem Bildschirm sichtbar zu machen. Und ebenso kann durch die chemische Analyse der Blutwerte (oder auch von Schweiß oder anderen Körpersekretionen) die Schädigung des Immunsystems "gemessen" werden. Zu fordern, potenzielle Opfer sexuell verbrämter Erniedrigungen sollten nahkampfsicher werden, verlangt präventive Selbstheilung - eine Paradoxie.

Leider denken aber noch immer viele Wissenschaftler männerzentriert und verschließen sich gegen Informationen aus anderen Berufssystemen als den traditionell gewohnten. Es ist deshalb dringend zu fordern, dass Legisten wie auch Richterschaft - und ebenso die medialen Justizberichterstatter - mit sexualwissenschaftlichen Erkenntnissen vertraut gemacht werden.