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Benin schafft die Polygamie ab

Von Ndam Maloune

Politik

Das beninische Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Dezember 2002 der Klage der ehemaligen First Lady Rosine Soglo stattgegeben und die Polygamie für verfassungswidrig erklärt.


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Durch die Veröffentlichung dieses historischen Urteils ist in Benin eine jahrzehntelange Polemik zu Ende gegangen, die mit der Verabschiedung des neuen Familiengesetzes ihren Höhepunkt erreicht hat. In der Öffentlichkeit ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts jedoch nahezu unbemerkt geblieben. Nur einige wenige Zeitungen haben in ihrem Chronik-Teil darüber berichtet.

Anlass für die Klage Soglos, der Vorsitzenden der stärksten Partei in der beninischen Nationalversammlung (Renaissance du Bénin), war Artikel 143 des neuen Familiengesetzes, der es Männern ermöglicht, mehrere Frauen zu ehelichen und mit ihnen in einem Haushalt zu leben. Das Gesetz sieht vor, dass die Wahl der Eheform (Monogamie bzw. Polygamie) noch vor der Eheschließung bekanntgegeben werden muss. Nun stellt diese Bestimmung den Argumenten der Klägerin zufolge, welche auch Rechtsanwältin von internationalem Ruf ist, aber eine Verletzung des in Artikel 26 der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatzes dar. So gesehen, müsste dem Recht des Mannes auf mehrere Ehefrauen ein Recht der Frau auf mehrere Ehemänner entsprechen. Da ein solches Gegenstück aber nicht existiere, habe der Mann mehr Rechte als die Frau, wodurch die in der Verfassung festgehaltene Gleichbehandlung von Männern und Frauen nicht mehr gewährleistet sei.

Das Gericht ist den Schlussfolgerungen der Klägerin gefolgt und hat die Bestimmung des Familiengesetzes über die Polygamie für verfassungswidrig erklärt. Das Besondere an dieser Entscheidung ist nicht nur der unerwartete Ausgang des Rechtsstreits, sondern auch die ihr zugrundeliegende Argumentationslinie. Zum ersten Mal stützt sich ein Richter auf die Verfassung, um eine bereits zu Gewohnheitsrecht gewordene Tradition aufzuheben.

Gespaltenes Echo in der Bevölkerung

In Benin wird die Polygamie, so wie in vielen anderen afrikanischen Ländern als ein althergebrachtes Vorrecht der männlichen Bevölkerung angesehen. Es ist also nicht verwunderlich, dass das Parlament in den letzten zwei Jahren Schauplatz heftiger Diskussionen zu diesem Thema war. Gleichzeitig haben sich auch Teile der Zivilgesellschaft mobilisiert: "Nein zur Polygamie" und "Polygamie bedeutet Sklaverei" waren immer wiederkehrende Parolen der verschiedenen Bewegungen.

Die öffentliche Meinung befürwortet jedoch die Polygamie, da die Gesellschaft weitgehend von Männern dominiert ist. Außerdem sind die Frauen so sehr an diese Situation gewöhnt, dass sie glauben, diese Tradition aufrechterhalten zu müssen. Auch in der männerdominierten beninischen Nationalversammlung ist eine große Mehrheit für die Beibehaltung der Polygamie. Jedes noch so fadenscheinige Argument ist dafür gut genug: Von der Bekämpfung der Armut und der Solidarität zwischen den Ehefrauen über die psychischen Risiken, denen ein Mann ausgesetzt wäre, wenn er nur eine Frau hätte und diese schwanger oder krank würde bis hin zum Koran, der dem Mann ja vier Ehefrauen zugesteht, ist die Rede. Keines dieser Argumente war aber stichhaltig genug, um der Debatte ein Ende zu setzen.

Rosine Soglo hat zwar mithilfe ihrer Partei versucht, die Nationalversammlung von ihren rechtlichen Argumenten zu überzeugen, doch die männlichen Abgeordneten aller Parteien haben sie nur lächerlich gemacht. Deshalb hat sie den Streit vor Gericht austragen lassen. Das Urteil des Verfassungsgerichts ist von vielen zähneknirschend aufgenommen worden, und einige bezweifeln die Durchsetzbarkeit der Entscheidung. Doch seit der Gründung des Verfassungsgerichts im Jahre 1990 hat es noch keine Behörde gewagt, seinen Entscheidungen zu widersprechen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich das ändert, ist gering. Dennoch muss darauf geachtet werden, dass auch die Nostalgiker unter den Machos diesem Urteil Folge leisten und nicht mittels undurchsichtiger Strategien versuchen, die Unterlegenheit der Frauen im ländlichen Raum für sich zu nutzen und somit eine nunmehr verbotene Tradition aufrechterhalten.

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Der Autor ist Korrespondent von Radio Afrika in Westafrika mit Sitz in Cotonou, Benin. Übersetzung aus dem Französischen: Miriam Hamidi, Universität Wien.