Eine Steuerreform ohne spürbaren Preis für Emissionen ist undenkbar.
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Was haben Fans von Fußballklubs und Campaigner der Klimakrise möglicherweise gemeinsam? Beide erliegen gerne der Versuchung, die alleinige Lösungskompetenz zur Konfliktbewältigung in Anspruch zu nehmen. Für Österreichs kränkelndes Fußballnationalteam bietet sich ein Überangebot an selbst ernannten Trainern an. Für die aktuellen Diskussionen um die Bepreisung von CO2 im Rahmen der geplanten Steuerreform ist die Zahl der mit hohem Engagement eingebrachten Vorschläge zwar kleiner, aber genauso ein Grund, deren Mythen von den Fakten zu separieren.
1. Das (durchaus nicht einfache) Einmal-Eins der CO2-Besteuerung ist die Basis für jeden Fakten-Check. Bei einem Preis von 50 Euro pro emittierter Tonne CO2 führt das bei den Haushalten inklusive Mehrwertsteuer zu Preiserhöhungen bei Benzin, Diesel und Heizöl um 17, 19 bzw. 20 Cent pro Liter und bei Erdgas um 17 Cent pro m3. Die Jahreskosten für Energie würden sich damit bei einem Haushalt im Schnitt um 165 und 190 Euro bei Benzin bzw. Diesel sowie um 240 und 300 Euro bei Erdgas bzw. Heizöl erhöhen.
2. Das (meist überschätzte) Aufkommen aus einer CO2-Abgabe ist weitgehend nur aus den Treib- und Brennstoffen der Haushalte zu erzielen, da die Industrie bereits im EU-Emissionshandelssystem einer Bepreisung ihrer Emissionen unterliegt. Von den derzeit rund 80 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen im Jahr bleibt somit nur rund die Hälfte für eine CO2-Bepreisung übrig. Das jährliche Aufkommen würde dann bei einer CO2-Abgabe von 50 Euro pro Tonne rund 2 Milliarden Euro betragen.
3. Die (oft zu simplen) Vorschläge für die Verwendung des Aufkommens verdienen viel mehr Aufmerksamkeit wegen der damit auslösbaren Hebelwirkung der Bepreisung. Eher ein Ablaufdatum hat das unter der Bezeichnung Klimabonus vorgeschlagene Konzept einer Rückverteilung pro Kopf. Beim diskutierten Beispiel würden an jede Person in Österreich monatlich 12 Euro angewiesen werden. Damit sind aber weder vom erhöhten Energiepreis noch von der Rückverteilung jene massiven Änderungen bei Mobilität und Gebäuden zu erwarten, die letztlich eine CO2-Bepreisung motivieren.
Eine erste Zwischenbilanz ist somit eher ernüchternd. Wenig spürbar wäre ein Abtausch der erwarteten Einkünfte einer solchen Bepreisung - wie den skizzierten 2 Milliarden Euro - gegen die im Bereich von 90 Milliarden Euro auf Arbeit lastenden Abgaben und Steuern. Zusätzlich zeichnen sich bei allen Energieträgern, nicht nur bei Erdgas, Preisschübe ab, die in der Größenordnung der diskutierten CO2-Abgabe liegen.
Trotzdem ist eine aus vielen Gründen notwendige Reform des Steuersystems ohne sichtbaren und auch spürbaren Preis für Emissionen aus fossiler Energie undenkbar. Zwei Innovationen könnten der Reform ein innovatives Profil verleihen. Erstens, ein flexibler CO2-Preis, der dämpfend auf Preisausschläge bei fossiler Energie reagiert, aber dennoch steigende Preise bei diesen Energien kalkulierbar macht. Zweitens, für jedes Bundesland die Finanzierung von Leuchtturm-Projekten, die nicht nur dem Klima dienen, wie Mikro-ÖV-Systeme, energieautonome Quartiere bei Gebäuden oder durch Digitalisierung integrierte Energiesysteme.
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