Anfang März sollen die Sozialpartner einen Entwurf für das neue Abfertigungsmodell vorlegen, aus dem im Finanzministerium ein neues Gesetz entstehen kann. Doch einige ungeklärte, aber wesentliche Punkte wie eine Mindestzinsgarantie oder die Berechnungsbasis der Abfertigung gefährden die Einhaltung des Termins. Die ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) vermisst im Entwurf einen verpflichtenden Bericht der Pensionskassen über ihre Anlagekriterien.
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In die Vorbereitungen der Abfertigung-Neu sind AK und WKÖ sowie der ÖGB eingebunden. Fieberhaft wird noch an wichtigen Details getüftelt. So konnte man sich bisher nicht darauf einigen, ob die Pensionskassen für das eingezahlte Kapital innerhalb der ersten fünf Jahre eine Garantie geben müssen. Diese Kapitalerhaltgarantie verpflichtet den Mittelverwalter, dass der Arbeitnehmer auf keinen Fall weniger bekommt, als für ihn eingezahlt wurde - allerdings nur in den ersten fünf Jahren.
Kräftiges Tauziehen gibt es auch um einen verbrieften Mindestzins. Der Streitpunkt: Wenn ein Nettozins von 3% garantiert wird - und mit mehr kann kaum gerechnet werden -, dann reichen die verhandelten 1,53% Arbeitgeberbeitrag nicht aus, um auf dieselben Summen zu kommen, mit denen ein Abfertigungsberechtigter heute rechnen kann. Denn die 1,53% wurden unter der Annahme vereinbart, dass die jährliche Netto-Verzinsung 6% - abzüglich Verwaltungskosten und Inflation - beträgt. Der FPÖ ist der verhandelte Prozentsatz ohnehin zu niedrig. Die Regierungspartei könnte also den Entwurf noch kippen.
Verstümmelte Berichtspflicht
Uneinigkeit herrscht bei den Sozialpartnern auch über die Berechnungsbasis. Derzeit wird der Abfertigungsanspruch aus allen Jahresbezügen samt Erfolgsprämien, Provisionen (eventuell Bilanzgeld) und Sachbezügen bemessen. Künftig könnte die Berechnungsbasis kleiner ausfallen. Die Berichtspflicht der Pensionskassen, für welche sich die ÖGUT stark gemacht hat, dürfte nun doch nur als Kontonachricht Bestandteil der neuen Abfertigung werden. Darin werden aber jene Informationen fehlen, die über die Art und Weise der veranlagten Gelder Aufschluss geben. Die ÖGUT fordert zugunsten höherer Transparenz, dass die Pensionskassen Auskunft geben müssen, ob sie das Arbeitnehmer-Geld in die "richtigen" Kanäle leiten. So sollte etwa kein Kapital für Gesellschaften zur Verfügung stehen, die an Rüstungsbetrieben beteiligt sind. Auch Kinderarbeit und umweltschädliche Produkte sollen mit den Abfertigungsgeldern nicht gefördert werden. Die so genannte "Berichtspflicht, ob nach ethischen und ökologischen Kriterien veranlagt wird", schien für die ÖGUT schon eine ausgemachte Sache. Doch nun hat die Wirtschaftskammer dieser Forderung einen Strich durch die Rechnung gemacht. Deren stv. Generalsekretär Reinhold Mitterlehner ließ wissen, dass er von vorgeschriebenen Deklarationen nicht viel hält, weil es sich um einseitige Maßnahmen handle. Die Vertreter der Arbeitnehmer sind zwar von der Sinnhaftigkeit der Berichtspflicht überzeugt, verzichten aber auf einen Kampf mit der Wirtschaft. Die ÖGUT hält entgegen, dass gerade viele österreichische Unternehmen, die auf nachhaltige Produktion Wert legen, profitieren würden. Deshalb ist man bei der Umweltorganisation erstaunt, dass Mitterlehner beim "Nachhaltigkeitsdialog" in der Hofburg klargelegt hatte, dass die österreichische Wirtschaft das Thema ernst nehme und mit gutem Beispiel vorangehe.
Enttäuschung herrscht auch darüber, dass die Regierung sich dem Thema ethisch-ökologischer Geldanlagen zwar in ihrer "Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung" verschrieben hat, in der Praxis aber wenig Engagement zeigt und dieses Feld den Sozialpartnern überlässt. Denn die Abfertigung wäre eine Möglichkeit gewesen, den guten Vorsatz des Nachhaltigkeitsgedankens in einem Gesetz real werden zu lassen.
Niedrige Verwaltungskosten
Die Pensionskassen sind indes schon aktiv. Sie wollen eine gemeinsame Aktiengesellschaft gründen, die alle Abfertigungsgelder verwaltet. Das heißt, die technische Verwaltung wie Kontoauszüge, Geldtransfer und Information übernimmt die AG. Der Vorteil: Wechselt ein Arbeitnehmer den Job, so wechselt er vielleicht auch die Pensionskasse. Die Daten bleiben bei der Verwaltungsgesellschaft, damit wird zusätzlicher Aufwand vermieden.
Die Pensionskassen wollen einen großen Teil vom Abfertigungskuchen, merken nun aber, dass die Beute nicht so groß wird, wie sie sich anfänglich erhofft haben. Die Euphorie ist den nüchternen Fakten gewichen, denn Zinsgarantien sowie die Möglichkeit der vorzeitigen Auszahlung des Geldes an die Arbeitnehmer schaffen für die Mittelverwalter einen enormen Erfolgs- und Kostendruck. Mit der gemeinsamen Gesellschaft wird der Verwaltungsaufwand zu einer fix kalkulierbaren Position.